Staatsanwaltschaft Hof
23 Js 4267/18
verurteilte Person | Sven Jens Kraft |
Entscheidung | Urteil des Landgerichts Hof vom 22.11.2018, Az: 1 KLs 23 Js 4267/18, rechtskräftig seit 30.11.2018 |
Einziehungsanordnung | Einziehung des Wertes von Taterträgen (§ 73 c StGB) in Höhe von 57.235,28 EUR |
Nach der genannten Entscheidung könnte als Verletzter aus d. der Verurteilung zugrunde liegenden Tat(en) ein Entschädigungsanspruch gegen die Verurteilten zustehen.
Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Im Jahr 2016 entschloss sich Sven Kraft, sich mit einem Geschäft rund um das Thema Hochzeit selbstständig zu machen. Im Hinblick auf die Geschäftseröffnung schloss er eine Reihe von Verträgen ab. Dabei gab er gegenüber seinem jeweiligen Vertragspartner wissentlich falsch an, über ausreichende finanzielle Mittel zu verfügen.
Geschädigte (r) | Gegenstand | Schaden in EUR |
Heinrich Seeberger KG, Marktredwitz | Mietvertrag über Geschäftsräume in Selb | 2 Monatsmieten in Höhe von 10.115 EUR |
Oppermann/Hach KG , Pfungstadt | Werbekugelschreiber und Werbeset 401 Teile inkl. Alukoffer | Kaufpreis in Höhe von 2.157,92 EUR |
Steiner Elektro GmbH , Selb | Elektro/Installationsarbeiten | Installationsarbeiten im Wert von 8.296,28 EUR |
LocaFox GmbH, Berlin | POS-Kassensysteme | Kaufpreis in Höhe von 14.617,96 EUR |
BV-comOffice GmbH, Regensburg | Mietvertrag Kopiergerät, CCD Display und Kopierpapier | Miete und Materialkosten in Höhe von 3.643,22 EUR |
Autohaus König, Selb | Mietauto Seat Ibiza | Mietzins für den Zeitraum 20.02.17 bis 02.03.17 in Höhe von 218,90 EUR |
Leidl Nutzfahrzeugservice GmbH, Hof | Mietauto IVECO Daily | Mietzins Zeitraum 28.04.17-06.06.17 in Höhe von 3.156,75 EUR |
Martin Reichenberger, Fichtelberg | Garage | Garagenmietzins für August und September 2017 in Höhe von 360 EUR |
Vorwerk Deutschland Stiftung GmbH & Co. KG, Wuppertal | Akkusauger VC 100, Glanz-Schnell Set, VK200 Schein- und Rein Set-U, Küchenmaschine Thermomix | Kaufpreiszahlung in Höhe von 8.981,00 EUR (in Gesamtschuldnerischer Haftung mit der Mittäterin Anke Kiene) |
Seit August 2017 war der Verurteilte mit seiner Lebensgefährtin ohne Wohnsitz. Deshalb mietete er sich unter Vortäuschung seiner Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit in verschiedenen Pensionen und Hotels ein. Entsprechend seiner Absicht bezahlte er die jeweils entstandenen Mietzinsen und verzehrten Speisen nicht.
Geschädigte (r) | Zeitraum | Schaden in EUR |
Parkhotel Hagenbeck GmbH, Hamburg; Aufenthalt im Linder Park-Hotel Hagenbeck | 05.08.17 bis 13.08.17 | 1.947,15 |
Hotel Fährhaus Ziehl, Geesthacht (ges. vertreten durch B-byu Handels und Hotelerie GmbH Hamburg) | 24.08.17 bis 10.09.17 | 1.996,40 |
Gestüt Wiedenhof, Inhaber Jon Timm, Jesteburg | 09.09.17 bis 22.09.17 | 758,00 |
Undeloher Hof, Inhaberin Inge Brunkhorst, Undeloh | 18.09.17 bis 22.09.17 | 500,00 |
Schneider Gasthof zum Waldstein, Inhaberin Katrin Eberhardt, Zell | 22.09.17 bis 01.10.17 | 486,70 |
Zur Sicherung etwaiger Ansprüche von Verletzten konnten bislang keine Vermögenswerte gesichert werden.
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