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Elbe Capital GmbH – Pleite

geralt (CC0), Pixabay

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 224/21

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 126923 eingetragenen Elbe Capital GmbH, Breite Straße 86, 22767 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Walter Olschewsky

Geschäftszweig: Erwerb u. des Halten v. Kapitalbeteiligungen an anderen Unternehmen, der An- u. Verkauf von Immobilien sowie d. Handel mit Waren aller Art, m. Ausnahme erlaubnispfl. Tätigkeiten

ist am 09.12.2021, um 12:48 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Peter-Alexander Borchardt, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

67b IN 224/21
Amtsgericht Hamburg, 09.12.2021

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