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Bausparvertrag

kalhh (CC0), Pixabay

Ein Bausparvertrag ist ein Sparvertrag, den der Verbraucher (Bausparer) mit einer Bausparkasse abschließt; in der Regel dient er zur Finanzierung von Wohneigentum und dessen Werterhalt.

Die Bausparkasse verwaltet einen großen Topf, in den alle Bausparer ihre Beiträge einzahlen. Für das Guthaben gilt in der Regel ein niedriger Zinssatz. Aus diesem Topf wird dann jährlich ein bestimmter Anteil den Bausparern wieder als Darlehen zu ebenfalls verhältnismäßig niedrigen Festzinsen zur Verfügung gestellt. In einigen Verträgen bekommt man unter Umständen ergänzend zum geringen Zinssatz in der Ansparphase noch einen Bonus, falls man auf das Baudarlehen verzichtet.

Auf das Baudarlehen haben Bausparer jedoch nicht sofort Anspruch, sondern erst dann, wenn der Bausparvertrag zuteilungsreif ist. Zuteilungsreif bedeutet, dass drei Voraussetzungen erfüllt sein müssen:

  • Es muss ein Mindestguthaben angespart werden, beispielsweise 40 Prozent der Bausparsumme.
  • Der Vertrag muss eine Mindestvertragslaufzeit erfüllt haben, beispielsweise drei Jahre.
  • Eine von der Bausparkasse vorgegebene Mindestbewertungsziffer muss erreicht werden.

Anspruch auf den Kredit hat in der Regel nur, wer den Bausparvertrag zur Finanzierung eines „wohnwirtschaftlichen“ Vorhabens verwendet. Bausparverträge sollten in erster Linie ihrem Zweck entsprechend genutzt werden. Das heißt also zur Bildung von Eigenkapital für einen späteren Immobilienbau oder -kauf oder von Hauseigentümern als eine Art „Krankenversicherung fürs Haus“, mit der Renovierungs- und Sanierungsarbeiten abgedeckt werden.

Unter bestimmten Umständen können auch bestimmte staatliche Förderungen für einen Bausparvertrag genutzt werden wie

  • die Arbeitnehmersparzulage
  • die Wohnungsbauprämie
  • Wohn-Riester.
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