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BAM Bundesweites Anlagenmanagement UG (haftungsbeschränkt), Hamburg/Berlin: BaFin informiert über die Rückabwicklung des unerlaubten Einlagengeschäftes
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BAM Bundesweites Anlagenmanagement UG (haftungsbeschränkt), Hamburg/Berlin: BaFin informiert über die Rückabwicklung des unerlaubten Einlagengeschäftes

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

BAM Bundesweites Anlagenmanagement UG (haftungsbeschränkt), Hamburg/Berlin: BaFin informiert über die Rückabwicklung des unerlaubten Einlagengeschäftes

Die BaFin ordnete gegenüber der BAM Bundesweites Anlagenmanagement UG (haftungsbeschränkt) (im Weiteren: BAM) mit Bescheid vom 12. Juli 2021 die Einstellung des ohne Erlaubnis betriebenen Einlagengeschäftes an.

Nach Prüfung des Sachverhaltes hat die BaFin folgende Regelungen für die geordnete Rückabwicklung der angeblichen „Sperrkonten“ getroffen:

I. Kurzfristige Zahlungen für Kunden, die sich bereits in Deutschland befinden

Kunden der BAM, die sich bereits in Deutschland aufhalten und vor dem 1. Juni 2021 Gelder von ihren Sperrkonten erhalten haben, überweist die Aareal Bank AG in den nächsten Tagen die ausstehende Rate für den Monat Juli 2021 und die fällige Rate für den Monat August 2021 auf das zuletzt genutzte Bankkonto. Die Kunden müssen hierfür zunächst keine weiteren Nachweise erbringen, da die erforderlichen Daten, insbesondere die Kontonummern der Empfänger, bekannt sind.

Sollten Kunden dieser Gruppe keinen Überweisungseingang verzeichnen, werden Sie gebeten, wie nachfolgend beschrieben vorzugehen und die dort aufgeführten Unterlagen bei der Aareal Bank AG einzureichen.

Studierende, die sich erst seit Juni 2021 in Deutschland aufhalten und noch keine Auszahlungen von Ihrem „Sperrkonto“ erhalten haben, werden gebeten, sich unter folgender Adresse an die Aareal Bank AG zu wenden und eine inländische Kontoverbindung (Name des Kontoinhabers, IBAN des Bankkontos und BIC des Kreditinstituts) mitzuteilen: student-verification@aareal-bank.com

Damit die Aareal Bank AG die Berechtigung der Kontoinhaber prüfen kann, bitten wir, der E-Mail digitale Kopien folgender Dokumente beizufügen:

  • Reisepass oder Ausweisdokument aus dem sich Name, Vorname, Geburtsdatum erkennen lassen,
  • das erteilte deutsche Visum oder die Aufenthaltserlaubnis oder die Immatrikulationsbescheinigung, soweit weder ein Visum noch eine Aufenthaltserlaubnis vorliegen,
  • den Einreisestempel der Bundespolizei, sowie
  • Sperrkontobestätigung („Blocked Account Confirmation“) der BAM und
  • Blocked Account Transfer Instructions“ der BAM.

Die Aareal Bank AG wird auch diesen Studierenden nach Prüfung der Berechtigung zeitnah die Raten für Juli und August 2021 auf das genannte inländische Bankkonto überweisen. Die Überprüfung ist erforderlich, da bei dieser Kundengruppe noch keine Kontodaten vorliegen.

Kunden, die sich in den letzten Tagen per E-Mail an die BaFin gewandt haben, werden gebeten, ihre Anfrage zusammen mit den oben genannten Dokumenten erneut an die Aareal Bank AG unter der oben genannten E-Mail-Adresse zu schicken.

II. Abwicklung der sogenannten „Sperrkonten“

Die Aareal Bank AG ist beauftragt, in den nächsten Monaten alle Gelder, die auf sogenannten „Sperrkonten“ der BAM liegen, geordnet auf neue Sperrkonten bei anderen Anbietern zu überführen. Alle Kunden der BAM, egal, ob sie sich in Deutschland aufhalten oder noch nicht (zum Beispiel weil das erforderliche Visum noch nicht erteilt wurde), werden gebeten, unverzüglich ein neues Sperrkonto bei einem in Deutschland zugelassen Kreditinstitut zu eröffnen, und die Daten dieses neuen Sperrkontos (Name des Kontoinhabers, IBAN des Kontos und BIC des Kreditinstitutes) der Aareal Bank AG unter folgender Adresse mitzuteilen: student-verification@aareal-bank.com

Damit die Aareal Bank AG die Berechtigung der Kunden prüfen kann, bitten wir, der E-Mail digitale Kopien folgender Dokumente beizufügen:

  • Reisepass oder Ausweisdokument aus dem sich Name, Vorname, Geburtsdatum erkennen lassen,
  • Sperrkontobestätigung des neuen Anbieters,
  • Sperrkontobestätigung („Blocked Account Confirmation“) der BAM und
  • Blocked Account Transfer Instructions“ der BAM.

Die Aareal Bank AG wird die auf dem Sammeltreuhandkonto für diese Kunden gehaltenen Beträge nach Prüfung der Berechtigung zeitnah auf das neue Sperrkonto überweisen.

Kunden, die sich in den letzten Tagen per E-Mail an die BaFin gewandt haben, werden gebeten, ihre Anfrage zusammen mit den oben genannten Dokumenten erneut an die Aareal Bank AG unter der oben genannten E-Mail-Adresse zu schicken.

III. Hinweise des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zur aufenthaltsrechtlichen Situation

Studierende aus Drittstaaten müssen nach den Vorgaben des Aufenthaltsgesetzes die Sicherung ihres Lebensunterhalts nachweisen, um einen Aufenthaltstitel zum Zweck des Studiums in Deutschland zu erhalten. Dies geschieht regelmäßig durch die Hinterlegung der für den Aufenthalt in Deutschland benötigten Mittel auf einem sog. Sperrkonto. Studierende aus Drittstaaten, die ein vermeintliches Sperrkonto bei der BAM eröffnet hatten, sind zur Vermeidung aufenthaltsrechtlicher Nachteile gehalten, die in dieser Mitteilung benannten Anforderungen zu befolgen.

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat die für den Vollzug des Aufenthaltsrechts zuständigen Bundesländer bereits über die außergewöhnliche Situation informiert. Nachdem die BaFin nunmehr über das weitere Prozedere entschieden hat, wird das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat die Bundesländer zeitnah darum bitten, dass den Kunden der BAM keine aufenthaltsrechtlichen Nachteile entstehen, wenn diese nachweisen können, dass sie rechtzeitig die Eröffnung eines neuen Sperrkontos bei einem anderen Anbieter beantragt und die Aareal Bank AG über die neue Kontoverbindung informiert haben.

IV. Weitere Fragen

Kunden der BAM, die weitere Fragen zur Abwicklung der „Sperrkonten“ haben, werden gebeten, sich unter der Adresse student-verification@aareal-bank.com an die Aareal Bank AG zu wenden.

Für Fragen in Bezug auf die aufenthaltsrechtliche Situation in Deutschland sind die örtlichen Ausländerbehörden zuständig.

Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine individuellen Fragen zur Rückabwicklung einzelner „Sperrkonten“ oder zu aufenthaltsrechtlichen Problemen beantworten kann.

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