Ja das muss man so sagen, schaut man sich diese Bilanz an, dann gibt es dort einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag. Das ist gleichbedeutend mit einer bilanziellen Überschuldung.
OEF Real Estate GmbH & Co KG
Butzbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 07.02.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva |
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---|---|
31.12.2019 EUR |
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A. Anlagevermögen | 94.120,00 |
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | 6.471,00 |
II. Sachanlagen | 87.649,00 |
B. Umlaufvermögen | 2.269.341,67 |
I. Vorräte | 2.004.188,42 |
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 179.249,89 |
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 85.903,36 |
C. Rechnungsabgrenzungsposten | 93.890,99 |
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag | 260.586,33 |
I. nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil von Kommanditisten | 245.586,33 |
II. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen (offen passivisch abgesetzt) | 15.000,00 |
Bilanzsumme, Summe Aktiva | 2.717.938,99 |
Passiva |
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31.12.2019 EUR |
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A. Eigenkapital | 3.817,27 |
I. Kapitalanteile | 3.817,27 |
1. Kapitalanteile der persönlich haftenden Gesellschafter | 3.817,27 |
B. Rückstellungen | 4.150,00 |
C. Verbindlichkeiten | 2.709.971,72 |
Bilanzsumme, Summe Passiva | 2.717.938,99 |
Anhang für das Geschäftsjahr 2019
OEF Real Estate GmbH & Co. KG, Butzbach
I. Allgemeine Angaben
Firma: OEF Real Estate GmbH & Co. KG
Sitz: Butzbach
Registergericht: Friedberg
Handelsregisternummer: HRA 4816
II. Allgemeine Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Dritten Buches HGB (§§ 238ff HGB) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264ff HGB) aufgestellt worden.
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen angesetzt. Die Anlagegüter werden nach der jeweils kürzesten zulässigen Nutzungsdauer linear abgeschrieben.
Geringwertige Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens bis zu einem Anschaffungspreis von € 800,00 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben und im Anlagenverzeichnis als Abgang behandelt.
Die Unfertigen Leistungen werden entsprechend ihres Fertigstellungsgrades mit den anteiligen Herstellungskosten gemäß § 255 Absatz 2 bewertet.
Erhaltene Anzahlungen wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt und gemäß § 268 Absatz 5 Satz 2 HGB offen von den Vorräten abgesetzt.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nominalwert angesetzt. Uneinbringliche Forderungen wurden abgeschrieben.
Die flüssigen Mittel wurden mit dem Nennbetrag bilanziert.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Gesamt | bis 1 Jahr | 1 bis 5 Jahre | größer 5 Jahre | |
T€ | T€ | T€ | T€ | |
Verbindlichkeiten | 2.703,7 | 2.516,6 | 187,1 | 0,0 |
IV. Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 3 Mitarbeiter beschäftigt.
Unterschrift der Geschäftsleitung
Butzbach, den 26.01.2021
OEF Verwaltungs-GmbH | |
Vitali Olesin |
sonstige Berichtsbestandteile
1. gez. OEF Verwaltungs-GmbH
vertreten durch Herrn Vitali Olesin
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.03.2021 festgestellt.