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Ab heute gilt wieder die alte Insolvenzantragspflicht so Rechtsanwalt Daniel Blazek aus Bielefeld

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Free-Photos (CC0), Pixabay

Union blockiert längeren Corona-Insolvenzschutz für Unternehmen. Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für bestimmte Firmen wird wohl auslaufen. Die Union lehnt eine Verlängerung ab, die SPD will noch einen Einigungsversuch starten.

So kann man es aktuelle in den Medien lesen und auch ich bin der Meinung, so Rechtsanwalt Daniel Blazek, dass eine Verlängerung der Insolvenzantragspflicht-Regelungen nicht geboten ist, denn viele Unternehmen brauchen einen Neuanfang.

Eine Insolvenz ist zwar ein Ende, kann aber auch eine Befreiung für einen unternehmerischen Neustart sein, so Rechtsanwalt Daniel Blazek weiter in einem Gespräch mit unserer Redaktion.

Rechtsanwalt Daniel Blazek ist seit Jahren in große Insolvenzverfahren eingebunden, weiß also worüber er hier redet, trotzdem hat sich Blazek bis heute nicht als Insolvenzverwalter bei deutschen Gerichten beworben.

Wir wollen mit unserer Kanzlei nicht Unternehmen über Jahre abwickeln, so Blazek, sondern wollen den betroffenen Unternehmer beraten, was zu tun ist, um solche Verfahren ordentlich abzuwickeln.

In so manchem Gespräch stellen wir dann fest, dass eine Insolvenz noch abgewendet werden kann, in dem man auskömmliche und rechtssichere Regelungen mit den Gläubigern trifft.

Zudem wollen wir dann dem Unternehmer beim Neustart in eine 2. unternehmerische Karriere helfen, eine Karriere, mit der Lehre aus der Insolvenz aber eben auch mit der Erfahrung daraus für die neue Karriere.

Viele  betroffene Unternehmer werden nun diesen Weg gehen müssen, wenn die bisherigen gesetzlichen Regelungen nicht doch noch verlängert werden sollten und wir von BEMK Rechtsanwälte aus Bielefeld empfehlen diesen Unternehmern immer, sich rechtlichen Rat vor der Stellung des Insolvenzantrages einzuholen.

Wir unterstützen betroffene Unternehmer bundesweit dabei gerne, so Daniel Blazek, denn wir haben die rechtliche Kompetenz.

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