Binance Deutschland GmbH & Co. KG: Hinreichend begründeter Verdacht für fehlende Prospekte
Die BaFin hat den hinreichend begründeten Verdacht, dass die Binance Deutschland GmbH & Co. KG in Deutschland Wertpapiere in Form von „Aktien-Token“ mit den Bezeichnungen TSLA/BUSD, COIN/BUSD und MSTR/BUSD ohne die erforderlichen Prospekte auf der Internetseite https://www.binance.com/de öffentlich anbietet.
Das öffentliche Angebot von Wertpapieren ohne einen gebilligten Prospekt stellt – sofern keine Ausnahme eingreift – einen Verstoß gegen die Prospektpflicht nach Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung dar.
Entgegen Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung wurden für die öffentlichen Angebote der Binance Deutschland GmbH & Co. KG keine Prospekte veröffentlicht. Anhaltspunkte für eine Ausnahme von der Prospektpflicht sind nicht ersichtlich.
In Deutschland dürfen Wertpapiere im Grundsatz – das heißt vorbehaltlich einer Prospektausnahme – nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Prospekts öffentlich angeboten werden. Im Rahmen einer solchen Billigung prüft die BaFin, ob der Prospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob sein Inhalt verständlich und kohärent (widerspruchsfrei) ist. Sie prüft die Prospektangaben jedoch nicht auf inhaltliche Richtigkeit. Ebenso erfolgt weder eine Überprüfung der Seriosität des Emittenten noch eine Kontrolle des Produkts.
Bei unrichtigen oder unvollständigen Angaben im Prospekt kann eine Haftung der Prospektverantwortlichen gemäß §§ 9 bzw. 10 Wertpapierprospektgesetz (WpPG) bestehen. Gleiches gilt nach § 14 WpPG für Anbieter und Emittenten von Wertpapieren, wenn pflichtwidrig kein Prospekt veröffentlicht wurde.
Ein Verstoß gegen die Prospektpflicht stellt nach § 24 Absatz 3 Nr. 1 WpPG eine Ordnungswidrigkeit dar und kann gemäß § 24 Absatz 6 WpPG mit einer Geldbuße von bis zu 5 Millionen Euro bzw. 3 Prozent des Gesamtumsatzes des letzten Geschäftsjahres geahndet werden. Auch können Geldbußen bis zum Zweifachen des aus dem Verstoß gezogenen wirtschaftlichen Vorteils verhängt werden.
Bitte bedenken Sie, dass Investitionen in Wertpapiere immer nur auf der Grundlage der erforderlichen Informationen getätigt werden sollten.
Neueintragungen
Amtsgericht Stuttgart Aktenzeichen: HRA 737027 | Bekannt gemacht am: 26.08.2020 14:27 Uhr |
In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr: | |
Neueintragungen | |
26.08.2020 | |
HRA 737027: Binance Deutschland GmbH & Co. KG, Tübingen, Gottlieb-Olpp-Straße 14/5, 72076 Tübingen. (Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Gegenstand des Unternehmens:Tätigkeit als vertraglicher gebundener Vermittler im Sinne des § 2 Abs.10 KWG, der als Finanzdienstleistungen nur die Anlagevermittlung, die Anlageberatung oder das Platzierungsgeschäft erbringt und dies ausschließlich für Rechnung und unter der Haftung eines CRR-Kreditinstituts oder eines Wertpapierhandelsunternehmens.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Gottlieb-Olpp-Straße 14/5, 72076 Tübingen. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: JP Process Systems GmbH, Tübingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 747515), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
Neueintragungen
Amtsgericht Stuttgart Aktenzeichen: HRB 747515 | Bekannt gemacht am: 15.01.2014 10:51 Uhr |
In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr: | |
Neueintragungen | |
15.01.2014 | |
HRB 747515:JP Process Systems GmbH, Tübingen, Gottlieb-Olpp-Str. 16/5, 72076 Tübingen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.01.2014. Geschäftsanschrift: Gottlieb-Olpp-Str. 16/5, 72076 Tübingen. Gegenstand: Beratung von Unternehmen im Bereich der Geschäftsprozesse, insbesondere bezüglich der Optimierung von Geschäftsprozessen und Entwicklung und Implementierung von Business Process Management Systemen, allgemein im Bereich der Unternehmensberatung sowie Entwicklung und Lizensierung von Computersoftware. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten sie gemeinsam. Geschäftsführer: Omari, Johannes, Tübingen, *07.08.1981, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
Hallo,ich habe bei BINANCE Geld investiert und einen Gewinn erwirtschaftet.Das Geld wurde angeblich überwiesenen.Es ist aber nichts angekommen.Wissen sie was ich da machen kann? Oder könnten sie da was machen?
N. Jacobs
Es geht mir genau so. Zudem wurde ich noch um Geld betrogen.
Ich kann jeden nur WRNEN, absolute Abzocke.
Broker in London, Anrufe aus sämtlichen Regionen. Geld ist nach Vilnius in Litauen.