Einstellungen für die Zustimmung anpassen

Wir verwenden Cookies, damit Sie effizient navigieren und bestimmte Funktionen ausführen können. Detaillierte Informationen zu allen Cookies finden Sie unten unter jeder Einwilligungskategorie.

Die als „notwendig" kategorisierten Cookies werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für die Aktivierung der grundlegenden Funktionalitäten der Website unerlässlich sind.... 

Immer aktiv

Notwendige Cookies sind für die Grundfunktionen der Website von entscheidender Bedeutung. Ohne sie kann die Website nicht in der vorgesehenen Weise funktionieren.Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Funktionale Cookies unterstützen bei der Ausführung bestimmter Funktionen, z. B. beim Teilen des Inhalts der Website auf Social Media-Plattformen, beim Sammeln von Feedbacks und anderen Funktionen von Drittanbietern.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Analyse-Cookies werden verwendet um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies dienen zu Aussagen über die Anzahl der Besucher, Absprungrate, Herkunft der Besucher usw.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Leistungs-Cookies werden verwendet, um die wichtigsten Leistungsindizes der Website zu verstehen und zu analysieren. Dies trägt dazu bei, den Besuchern ein besseres Nutzererlebnis zu bieten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Werbe-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf der Grundlage der von ihnen zuvor besuchten Seiten maßgeschneiderte Werbung zu liefern und die Wirksamkeit von Werbekampagne nzu analysieren.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Dark Mode Light Mode

BaFin Meldungen

Pexels (CC0), Pixabay

interactive-trading.com: BaFin ermittelt gegen die Innovative Software Solutions LLC

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Innovative Software Solutions LLC, St. Vincent und die Grenadinen, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.

Die Inhalte der von der Innovative Software Solutions LLC betriebenen Webseite interactive-trading.com rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland anbietet.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.

++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

BaFin ermittelt gegen William Partners Company und Equity-Brooker Aktiengesellschaft

Die BaFin ermittelt gegen die WilliamPartners Company, Majuro, Marshallinseln und Equity-Broker Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, da Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Gesellschaften in Zusammenarbeit unerlaubte Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland betreiben oder erbringen.

Die BaFin stellt klar, dass sie der Equity-Broker Aktiengesellschaft keine Genehmigung nach dem Wertpapierprospektgesetz (WpPG) erteilt hat. Weder die WilliamPartners Company noch die Equity-Broker Aktiengesellschaft stehen unter ihrer Aufsicht. Die WilliamPartners Company bietet auf ihrer Webseite unter der Domain williampartners.net ihre Tätigkeit als Online-Broker an. In Zusammenarbeit treten die Gesellschaften telefonisch an Kunden mit Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland heran und suggerieren durch Ausgabe eines Zertifikats fälschlicherweise, dass eine Genehmigung der BaFin vorliege.

++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

onecoin-pfalz.de: BaFin ermittelt gegen den Betreiber der Webseite

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) und § 8 Absatz 7 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) klar, dass der Betreiber der Webseite onecoin-pfalz.de keine Erlaubnis nach dem KWG oder dem ZAG zum Betreiben von Bankgeschäften, Erbringen von Finanzdienstleistungen oder Zahlungsdiensten hat. Der Betreiber unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.

Der Inhalt der Webseite rechtfertigt die Annahme, dass der Betreiber unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen oder Zahlungsdienste in Deutschland anbietet.

+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

trusted-immediate-edge.com/bitqt-app: BaFin ermittelt gegen den Betreiber der Webseiten

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass der Betreiber der Webseiten trusted-immediate-edge.com/bitqt-app keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Der Betreiber unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.

Der Inhalt der Webseiten rechtfertigt die Annahme, dass der Betreiber unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland anbietet.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.

+++++++++++++++++++++++++++++++++++++

goeverups.com: BaFin ermittelt gegen Handelsplattform

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass der Betreiber der Handelsplattform goeverups.com keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Der Betreiber unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.

Soweit auf der genannten Webseite in der „Risikowarnung“ das von der BaFin lizenzierte Finanzdienstleistungsinstitut Evercore GmbH als Betreiber der Seite genannt bzw. suggeriert wird, trifft dies ausdrücklich nicht zu. Vielmehr handelt es sich dabei um einen Identitätsdiebstahl zulasten des genannten Instituts.

Die Inhalte der betriebenen Webseite goeverups.com rechtfertigen die Annahme, dass unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland angeboten werden.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Droht uns das jetzt auch?

Next Post

Corona Fonds wird zugelassen