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factura Aktiengesellschaft – Insolvent

geralt (CC0), Pixabay

Az.: IN 138/21
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In dem Verfahren über den Antrag d. factura Aktiengesellschaft, Randersackerer Straße 51, 97072 Würzburg, vertreten durch den Vorstand Hillenbrand Michael Adolf, geb. Hillenbrand, geboren am 05.05.1965, Staatsangehörigkeit: deutsch, Hettstadter Weg 55, 97295 Waldbrunn
Registergericht: Amtsgericht Würzburg Register-Nr.: HRB 9565
– Schuldnerin –
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte BSKP, Dr. Broll Schmitt Kaufmann & Partner, Kleiner Schlossplatz 13-15, 70173 Stuttgart, Gz.: 391/21/b
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 12.04.2021 um 11:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Stefan Herrmann, Heinestraße 7 b, 97070 Würzburg, Telefon: +49(931)359800, Telefax: +49(931)3598050, Email: info@hwr-inso.de.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Forderungen und Bankguthaben der Insolvenzschuldnerin einzuziehen. Die Einziehungsbefugnis des vorläufigen Insolvenzverwalters erstreckt sich auch auf sicherungsabgetretene Forderungen. Gleichzeitig wird Gläubigern die Einziehung sicherungsabgetretener Forderungen untersagt.

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