Das Landgericht Gießen hat den früheren Betreiber der Website „casinoclub.com“ verurteilt. Die Folge: Der Anbieter muss einem Spieler aus Hessen seine Verluste in Höhe von rund 12 000 Euro zurückzahlen!
Demnach muss der Glücksspiel-Anbieter (gehört zur Firmengruppe Entain, die u.a. Bwin betreibt) auch die Kosten für den Gerichtsprozess tragen.
Der Grund für das Urteil: Online-Casinos sind in Deutschland eigentlich verboten! Nur für Spieler aus Schleswig-Holstein gibt es einige legale Angebote.
Das Gericht argumentierte, dass der Vertrag über die Glücksspiel-Teilnahme deshalb nichtig sei und der Spieler seine Einsätze somit ohne rechtlichen Grund getätigt habe. Daran ändere auch die Glücksspiellizenz des Anbieters in Malta nichts.
Das Gießener Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Entain-Anwälte haben laut dem Bericht noch bis Anfang April Zeit, um Berufung einzulegen.