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Änderung des Elektrogerätegesetzes auf den Weg gebracht

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Gesetzentwurf – 26.02.2021 (hib 252/2021)

Berlin: (hib/CHB) Um die Sammelquote von Elektro- und Elektronikgeräten zu erhöhen, soll das 2015 in Kraft getretene Elektro- und Elektronikgerätegesetz geändert werden. Die Sammelquote von 43,1 Prozent (2018) liege weit unter der von der EU vorgegebenen Quote von 65 Prozent, schreibt die Bundesregierung zu ihrem Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (19/26971), das sie dem Bundestag zugeleitet hat.

Der Entwurf sieht vor, das Netz an Rückgabestellen auszuweiten. Außerdem soll es Herstellern aus Ländern außerhalb der EU erschwert werden, als Trittbrettfahrer ihren gesetzlichen Pflichten nicht nachzukommen. Weitere Maßnahmen dienen der Umsetzung von europarechtlichen Vorgaben der Richtlinie 2012/19/EU.

Der Bundesrat hat sich in seiner Sitzung am 12. Februar 2021 mit dem Entwurf befasst und dabei einige Änderungen vorgeschlagen. So sollen ab dem Jahr 2023 jährlich zehn Massenprozent der erfassten Elektro- und Elektronikgeräte in die Wiederverwendung gebracht werden. Die Bundesregierung lehnt diesen Vorschlag in ihrer Gegenäußerung ab.

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