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Modernisierung des notariellen Berufsrechts

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf – 22.02.2021 (hib 214/2021)

Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften vorgelegt (19/26828). Hintergrund ist dem Entwurf zufolge Modernisierungsbedarf in verschiedenen Bereichen. So soll eine Einsicht in notarielle Urkunden und Verzeichnisse, die älter als 70 Jahre sind, zu Forschungszwecken für grundsätzlich ermöglicht werden. Die Voraussetzungen für das Verfahren bei einer Akteneinsicht zum Schutz der Belange der betroffenen Personen detailliert geregelt werden. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf soll vor allem durch die von einem auf drei Jahre verlängerte Möglichkeit der Amtsniederlegung mit Wiederbestellungsgarantie am selben Amtssitz verbessert werden. Schriftliche juristische Prüfungen sollen künftig auch elektronisch durchgeführt werden. Zudem soll ein Teilzeitreferendariat ermöglicht werden. Über die Überweisung des Entwurfs in den Rechtsausschuss stimmt der Bundestag ohne Aussprache am Donnerstag, 25. Februar 2021, ab.

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