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Warnhinweise der FMA Österreich
Einreiseverbot

Warnhinweise der FMA Österreich

00luvicecream (CC0), Pixabay

Solutions Markets/Kiqiwk Holdings Intl Limited

Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs 7 BWG die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 21.01.2021 teilt die FMA daher mit, dass

Solutions Markets

bzw

Kiqiwk Holdings Intl Limited

Web: www.solutionsmarkets.co

mit angeblichen Sitz in

Intershore Chambers, Road Town, Tortola, British Virgin Islands

E-Mail:

support@solutionsmarkets.co

compliance.de@solutionsmarkets.co (Link zu externer Seite. Öffnet in neuem Fenster.)

nicht berechtigt sind, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist den Anbietern daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet.

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Dundee Wealth Management AG

Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs 7 BWG die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 21.01.2021 teilt die FMA daher mit, dass die

Dundee Wealth Management AG

mit angeblichen Sitz in

Donau-City-Straße 7, 1220 Vienna, Austria

E-Mail:

info@dundeewealthmgmt.eu

investorservices@dundeewealthmgmt.eu (Link zu externer Seite. Öffnet in neuem Fenster.)

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist der Anbieterin daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung mit Wertpapieren (§ 1 Abs 1 Z 7 lit e BWG) nicht gestattet.

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FXT Brokers

Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs 7 BWG die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 21.01.2021 teilt die FMA daher mit, dass

FXT Brokers

Web: www.fxtbrokers.com

mit angeblichen Sitz in

365 Road Avenue, London NW8 6LS.

E-Mail:

support@fxtbrokers.com

compliance@fxtbrokers.com

vip@fxtbrokers.com (Link zu externer Seite. Öffnet in neuem Fenster.)

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet.

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