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BaFin: Finanzberichterstattung: Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen Deutsche Cannabis AG

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Finanzberichterstattung: Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen Deutsche Cannabis AG

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 21. Januar 2020 ein erneutes Ordnungsgeld in Höhe von 750.000 Euro zulasten der Deutsche Cannabis AG festgesetzt.

Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die Deutsche Cannabis AG hatte die Konzernrechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2012 nicht beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.

Die Gesellschaft hat gegen die Ordnungsgeldentscheidung Beschwerde eingelegt.

Mit Beschluss des Landgerichts Bonn vom 28. Oktober 2020 wurde das Ordnungsgeld auf 350.000 Euro herabgesetzt und die weitergehende Beschwerde als unbegründet zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde zum Oberlandesgericht Köln wurde zugelassen.

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