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d.i.i. Deutsche Invest Immobilien 6. GmbH & Co. geschlossene Investment-KG – keine Jubelbilanz
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d.i.i. Deutsche Invest Immobilien 6. GmbH & Co. geschlossene Investment-KG – keine Jubelbilanz

geralt (CC0), Pixabay

Man muss sich diese Bilanz schon sehr genau anschauen, bevor man erkennen kann, dass das zwar vom Jahresergebnis her ein akzeptables Jahr war, aber nicht von der Gesamtsituation der Beteiligung her.

d.i.i. Deutsche Invest Immobilien 6. GmbH & Co. geschlossene Investment-KG

Wiesbaden

Jahresbericht zum 31.12.2019

Bilanz zum 31. Dezember 2019

A. Aktiva

INVESTMENTANLAGEVERMÖGEN EUR EUR Vorjahr
TEUR
1. Beteiligungen 20.199.349,29 20.792
2. Barmittel und Barmitteläquivalente
a) Täglich verfügbare Bankguthaben 2.400,24 0
3. Forderungen
a) Zins- und Dividendenansprüche 1.450.000,00 800
b) Eingeforderte ausstehende Pflichteinlagen 0,00 100
c) Andere Forderungen 421.683,51 1.871.683,51 13
Summe Aktiva 22.073.433,04 21.705

B. Passiva

EUR EUR Vorjahr
TEUR
1. Rückstellungen 32.642,50 45
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
a) aus anderen Lieferungen und Leistungen 0,00 12
3. Sonstige Verbindlichkeiten
a) gegenüber Gesellschaftern 2.415,58 0
b) Andere 8.540.502,92 8.542.918,50 1.836
4. Eigenkapital
a) Kapitalanteile Kommanditisten 12.078.000,00 18.278
b) Nicht realisierte Gewinne aus der Neubewertung 2.674.349,29 3.267
c) Bilanzverlust -1.254.477,25 13.497.872,04 -1.733
Summe Passiva 22.073.433,04 21.705

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019

Investmenttätigkeit Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
TEUR
1. Erträge
a) Erträge aus Immobilien-Gesellschaften 1.450.000,00 800
b) Zinsen und ähnliche Erträge 1.736,11 5
c) Sonstige betriebliche Erträge 421.575,00 0
Summe Erträge 1.873.311,11 805
2. Aufwendungen
a) Zinsen aus Kreditaufnahmen -4.514,10 -12
b) Verwaltungsvergütung -59.500,00 -60
c) Verwahrstellenvergütung -17.850,00 -18
d) Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -14.993,55 -16
e) Sonstige Aufwendungen -32.332,42 -37
Summe Aufwendungen -129.190,07 -143
3. Ordentlicher Nettoertrag /​ Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 1.744.121,04 662
4. Zeitwertänderung
a) Aufwendungen aus der Neubewertung -592.337,02 -5.184
Summe des nicht realisierten Ergebnisses des Geschäftsjahres -592.337,02 -5.184
5. Ergebnis des Geschäftsjahres 1.151.784,02 -4.522

Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019

A. Allgemeines

Die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien 6. GmbH & Co. geschlossene Investment-KG hat ihren Sitz in Wiesbaden und ist beim Amtsgericht Wiesbaden unter der Registernummer HRA 9963 eingetragen. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine extern verwaltete geschlossene Spezial-Investment-KG nach § 150 Abs. 2 Nr. 2 KAGB, die über kein eigenes Betriebsvermögen verfügt.

B. Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung

Die auf die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB), der Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und Bewertungsverordnung (KARBV), den für Investmentkommanditgesellschaften geltenden Regelungen des Handelsgesetzbuches sowie den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages.

Die Bilanz wurde gemäß §§ 158, 135 Abs. 3 Satz 1 KAGB in Staffelform aufgestellt. Die Gliederung und der Ausweis von Vermögensgegenständen und Schulden in der Bilanz sowie Erträgen und Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen den Vorschriften für Investment-KGs der §§ 21 Abs. 4, 22 Abs. 3 KARBV.

Bei den Beteiligungen handelt es sich ausschließlich um Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften gemäß § 234 KAGB. Diese werden mit dem Wert gemäß § 31 KARBV angesetzt. Abweichend von § 31 Abs. 4 Satz 8 KARBV werden die Vermarktungskosten außerhalb der Verkehrswertgutachten für die Immobilien bei der Bewertung der Beteiligungen berücksichtigt.

Die Bankguthaben (gemäß § 29 Abs. 2 KARBV), Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennbetrag ausgewiesen.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe ihres Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten sind gemäß § 29 Abs. 3 KARBV mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

C. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Beteiligungen haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:

Anschaffungskosten
01.01.2019
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
31.12.2019
EUR
Beteiligungen 17.525.000,00 0,00 0,00 17.525.000,00
Insgesamt 17.525.000,00 0,00 0,00 17.525.000,00
Zeitwertänderung Buchwerte
01.01.2019
EUR
Zuschreibungen
EUR
Abschreibungen
EUR
31.12.2019
EUR
31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
Beteiligungen 3.266.686,31 0,00 -592.337,02 2.674.349,29 20.199.349,29 20.791.686,31
Insgesamt 3.266.686,31 0,00 -592.337,02 2.674.349,29 20.199.349,29 20.791.686,31

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen – wie im Vorjahr – nicht.

Die Verbindlichkeiten haben – wie im Vorjahr – alle eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Komplementärin ist weder am Kapital noch am Vermögen beteiligt. Daher bestehen keine Kapitalkonten der Komplementärin.

Die Kapitalkonten der Kommanditisten gemäß § 6 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags setzen sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:

31.12.2019
EUR
31.12.2018
TEUR
Kapitalkonto I (Haftsumme, soweit eingezahlt) 192.500,00 193
Kapitalkonto II (Pflichteinlage ohne Haftsumme) 19.057.500,00 18.957
Kapitalkonto III (EK-Entnahmen/​sonstige Geschäftsvorfälle) -7.172.000,00 -872
Kapitalkonto IV (Gewinn-/​Verlustvortragskonto) -1.254.477,25 -1.733
10.823.522,75 16.545
Nicht realisierte Gewinne aus der Neubewertung 2.674.349,29 3.267
13.497.872,04 19.812

Zu den weiteren Angaben der GuV-Posten verweisen wir auf die Darstellung zur Ertragslage im Lagebericht.

Die Ergebnisverwendungsrechnung gemäß § 24 Abs. 1 KARBV für das Geschäftsjahr stellt sich wie folgt dar:

2019
EUR
2018
TEUR
1. Bilanzverlust zu Beginn des Geschäftsjahres -1.732.598,29 -597
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 1.744.121.04 663
3. Belastung auf Kapitalkonten -1.266.000,00 -1.799
4. Bilanzverlust am Ende des Geschäftsjahres -1.254.477,25 -1.733

Die Entwicklungsrechnung für das Vermögen der Kommanditisten gemäß § 24 Abs. 2 KARBV für das Geschäftsjahr stellt sich wie folgt dar:

2019
EUR
2018
TEUR
I. Wert des Eigenkapitals am Beginn des Geschäftsjahres 19.812.088,02 26.132
1. Entnahmen für das Vorjahr -211.000,00 -264
2. Zwischenentnahmen -1.055.000,00 -1.535
3. Eigenkapitalentnahmen -6.200.000,00 0
4. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres nach Verwendungsrechnung 1.744.121.04 663
5. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -592.337,02 -5.184
II. Wert des Eigenkapitals am Ende des Geschäftsjahres 13.497.872,04 19.812
Umlaufende Anteile 19.250 19.250

Ein Anteil beläuft sich hierbei auf jeweils EUR 1.000,00 des gezeichneten Eigenkapitals. Somit befinden sich zum Bilanzstichtag 19.250 Anteile im Umlauf. Der rechnerische Wert je Anteil gemäß § 168 Abs. 1 KAGB zum Bilanzstichtag ergibt sich grundsätzlich durch Division des Werts des Eigenkapitals zum Bilanzstichtag mit den umlaufenden Anteilen zum Bilanzstichtag. Aufgrund der zum Teil in unterschiedlichen Geschäftsjahren erfolgten Beitritte von Kommanditisten und Einzahlungen der Kommanditeinlagen sowie der damit im Zusammenhang stehenden jährlichen Ergebniszuweisung kommt es nach dem Gesellschaftsvertrag zu unterschiedlichen Anteilswerten je Kommanditist. Somit ergeben sich bei vollständig geleisteter Kommanditeinlage folgende Anteilswertgruppen:

Anteilswert nach § 168 Abs. 1 KAGB 2019
EUR
2018
EUR
Beitritt in 2013 618,07 – 744,95 946,08 – 1.017,44
Beitritt in 2014 659,27 – 725,41 987,28 – 1.053,42
Beitritt in 2015 725,41 1.053,42

D. Sonstige Angaben

Für acht (Vj. zwölf) von ihrer Tochtergesellschaft aufgenommene Bankdarlehen (Gesamtvaluta zum 31. Dezember 2019: TEUR 4.468; Vj. TEUR 19.946) hat die Gesellschaft Bürgschaften über insgesamt TEUR 4.468 (Vj. TEUR 16.663) übernommen. Die von den Tochtergesellschaften erworbenen Immobilien sind mit Grundschulden über EUR 4,5 Mio. (Vj. EUR 18,9 Mio.) belastet, die als Sicherheiten für die jeweiligen Darlehen dienen, weshalb das Risiko der Inanspruchnahme der Bürgschaften als vernachlässigbar gering eingeschätzt wird.

Die Angaben gemäß § 25 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 KARBV für die mittelbar über Immobilien-Gesellschaften gehaltenen Immobilien sind als Anlage dem Anhang beigefügt.

Die Komplementär-GmbH hat im Geschäftsjahr 2019 als Vergütung für die Haftungsübernahme TEUR 24 inkl. Umsatzsteuer vereinnahmt.

Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar betrifft ausschließlich Abschlussprüferleistungen (EUR 12.000,00).

Bezüglich der Ausführungen zu den Risikomanagementsystemen verweisen wir auf unsere Ausführungen im Lagebericht.

Es sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Ende des Geschäftsjahres 2019 eingetreten. Bezüglich der COVID-19-Pandemie verweisen wir auf unsere Ausführungen im Lagebericht in Kapitel C. II.

Das zum 31. Dezember 2019 ausgewiesene Realisierte Ergebnis des Geschäftsjahres wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Organe der Gesellschaft

Komplementärin: d.i.i. Deutsche Invest Immobilien Verwaltungs GmbH, Gräfelfing Gezeichnetes Kapital EUR 25.000,00
Geschäftsführung: d.i.i. Deutsche Invest Immobilien Verwaltungs GmbH, Gräfelfing vertreten durch ihre Geschäftsführer
Herr Frank Wojtalewicz, Wiesbaden
Herr Alexander von Mellenthin, Gräfelfing
Herr Frank Wojtalewicz, Wiesbaden, Geschäftsführender Kommanditist

Erklärung nach § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB i.V.m. §§ 158, 135 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 KAGB

Wir, die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft, versichern nach bestem Wissen, dass der Jahresabschluss gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

 

Wiesbaden, 2. Oktober 2020

d.i.i. Deutsche Invest Immobilien Verwaltungs GmbH

Frank Wojtalewicz, Geschäftsführer

Frank Wojtalewicz Geschäftsführender Kommanditist

Anlage zum Anhang

Über Immobilien-Gesellschaften gehaltene Immobilien (per 31. Dezember 2019) Angaben gemäß § 25 Abs. 5 Nr. 1 KARBV
Lage des Grundstücks 22589 Hamburg Wientapperweg 18+20 22339 Hamburg Reembroden 45-61 13088 Berlin Meyerbeerstr. 70
Art der Immobilie Wohnimmobilie – Eigentumswohnungen – Wohnimmobilie – Eigentumswohnungen – Wohnimmobilie – Eigentumswohnungen –
Strategie Bei der Wohnungsprivatisierungstrategie sind höhere Leerstands-/​Nutzungsausfallengeltquoten wegen der Käuferzielgruppe „Selbstnutzer“ gewünscht. Wohnungsprivatisierung (Schaffung von Sondereigentum nach WEG) Wohnungsprivatisierung (Schaffung von Sondereigentum nach WEG) Wohnungsprivatisierung (Schaffung von Sondereigentum nach WEG)
Baujahr 1964 1968 1918
Erwerbsjahr 2013 2015 2015
Grundstücksgröße 1.030,67 m2 1.972,42 m2 61,24 m2
Gebäudenutzfläche (Wohnen | Gewerbe) 784,15 m2 0,00 m2 1.347,08 m2 0,00 m2 94,82 m2 0,00 m2
Leerstandsquote 33,5% 19,7% 100,0%
Nutzungsausfallentgeltquote 39,3% 20,6% 100,0%
Fremdfinanzierungsquote 25,5% 40,2% 0,0%
Restlaufzeiten der Nutzungsverträge (Wohnen | Gewerbe) k.A. n.a. k.A. n.a. k.A. n.a.
Verkehrswert (bzw. Kaufpreis bei NLÜ < 1 Jahr) 3.490.000,00 € 5.080.000,00 € 335.000,00 €
Anschaffungsnebenkosten (ANK) – € – € – €
Wesentliche Ergebnisse aus Wertgutachten keine keine n.a.
Bestands- und Projektentwicklungsmaßnahmen keine keine keine
Angaben gemäß § 25 Abs. 5 Nr. 1 KARBV
Lage des Grundstücks 10553 Berlin Kaiserin-Augusta-Allee 30 /​ Neues Ufer 10 51379 Leverkusen Pommernstr. 11-17
Art der Immobilie Wohnimmobilie – Eigentumswohnungen – Wohnimmobilie – Eigentumswohnungen –
Strategie Bei der Wohnungsprivatisierungstrategie sind höhere Leerstands-/​Nutzungsausfallengeltquoten wegen der Käuferzielgruppe „Selbstnutzer“ gewünscht. Wohnungsprivatisierung (Schaffung von Sondereigentum nach WEG) Wohnungsprivatisierung (Schaffung von Sondereigentum nach WEG)
Baujahr 1908 1959
Erwerbsjahr 2015 2015
Grundstücksgröße 80,74 m2 327,21 m2
Gebäudenutzfläche (Wohnen | Gewerbe) 240,66 m2 0,00 m2 230,36 m2 0,00 m2
Leerstandsquote 30,2% 17,5%
Nutzungsausfallentgeltquote 30,4% 17,8%
Fremdfinanzierungsquote 25,7% 0,0%
Restlaufzeiten der Nutzungsverträge (Wohnen | Gewerbe) k.A. k.A. k.A. n.a.
Verkehrswert (bzw. Kaufpreis bei NLÜ < 1 Jahr) 794.000,00 € 451.000,00 €
Anschaffungsnebenkosten (ANK) – € – €
Wesentliche Ergebnisse aus Wertgutachten keine keine
Bestands- und Projektentwicklungsmaßnahmen keine keine
Angaben gemäß § 25 Abs. 5 Nr. 1 KARBV
Lage des Grundstücks 51067 Köln Herler Str. 93-95 51067 Köln Deutschordenstr. 2 Herler Str. 91 22880 Wedel Galgenberg 84-84c Tinsdalerweg 121-123
Art der Immobilie Wohnimmobilie – Eigentumswohnungen – Wohnimmobilie – Eigentumswohnungen – Wohnimmobilie – Eigentumswohnungen –
Strategie Bei der Wohnungsprivatisierungstrategie sind höhere Leerstands-/​Nutzungsausfallengeltquoten wegen der Käuferzielgruppe „Selbstnutzer“ gewünscht. Wohnungsprivatisierung (Schaffung von Sondereigentum nach WEG) Wohnungsprivatisierung (Schaffung von Sondereigentum nach WEG) Wohnungsprivatisierung (Schaffung von Sondereigentum nach WEG)
Baujahr 1964 1930 1957/​1965
Erwerbsjahr 2015 2015 2015
Grundstücksgröße 213,52 m2 64,03 m2 1.851,01 m2
Gebäudenutzfläche (Wohnen | Gewerbe) 407,08 m2 0,00 m2 154,18 m2 0,00 m2 611,00 m2 0,00 m2
Leerstandsquote 0,0% 0,0% 0,0%
Nutzungsausfallentgeltquote 0,0% 0,0% 0,0%
Fremdfinanzierungsquote 65,2% 55,2% 18,8%
Restlaufzeiten der Nutzungsverträge (Wohnen | Gewerbe) k.A. n.a. k.A. n.a. k.A. n.a.
Verkehrswert (bzw. Kaufpreis bei NLÜ < 1 Jahr) 1.320.000,00 € 455.000,00 € 1.501.000,00 €
Anschaffungsnebenkosten (ANK) – € – € – €
Wesentliche Ergebnisse aus Wertgutachten keine keine keine
Bestands- und Projektentwicklungsmaßnahmen keine keine keine
Angaben gemäß § 25 Abs. 5 Nr. 1 KARBV
Lage des Grundstücks 21149 Hamburg Falkenbergsweg 20-24
Art der Immobilie Wohnimmobilie – Eigentumswohnungen –
Strategie Bei der Wohnungsprivatisierungstrategie sind höhere Leerstands-/​Nutzungsausfallengeltquoten wegen der Käuferzielgruppe „Selbstnutzer“ gewünscht. Wohnungsprivatisierung (Schaffung von Sondereigentum nach WEG)
Baujahr 1963
Erwerbsjahr 2015
Grundstücksgröße 2.351,76 m2
Gebäudenutzfläche (Wohnen | Gewerbe) 960,08 m2 0,00 m2
Leerstandsquote 0,0%
Nutzungsausfallentgeltquote 0,0%
Fremdfinanzierungsquote 62,7%
Restlaufzeiten der Nutzungsverträge (Wohnen | Gewerbe) k.A. n.a.
Verkehrswert (bzw. Kaufpreis bei NLÜ < 1 Jahr) 2.460.000,00 €
Anschaffungsnebenkosten (ANK) – €
Wesentliche Ergebnisse aus Wertgutachten keine
Bestands- und Projektentwicklungsmaßnahmen keine

Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019

A. GRUNDLAGEN

I. Geschäftsmodell des Unternehmens

Die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien 6. GmbH & Co. geschlossene Investment-KG ist ein geschlossener Spezial-AIF i.S.d. §§ 285 ff. KAGB, der vor Inkrafttreten des KAGB aufgelegt wurde (sog. Alt-Fonds). Gegenstand der Gesellschaft ist die Errichtung, Durchführung und Verwaltung von Immobilienfonds. Der Fonds erreicht sein Investitionsziel durch unmittelbaren oder mittelbaren Erwerb von Grundstücken und Immobilien (insbesondere Wohnimmobilien) in Deutschland sowie deren Verwaltung, Vermietung und Veräußerung oder sonstige Verwertung.

Die Gesellschaft besitzt Kapitalanteile in Höhe von 100% des Stammkapitals (TEUR 25) der d.i.i. Deutsche Invest Immobilien 6. Wohnen A GmbH mit Sitz in Gräfelfing. Das Eigenkapital der d.i.i. Deutsche Invest Immobilien 6. Wohnen A GmbH beträgt zum 31. Dezember 2019 TEUR 18.316 (Vj. TEUR 18.990). Die Gesellschaft schloss das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 mit einem Jahresüberschuss von TEUR 776 (Vj. TEUR 1.858) ab.

II. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Die deutsche Wirtschaft hat sich im Jahr 2019 wie in den Vorjahren positiv entwickelt und ist im zehnten Jahr in Folge gewachsen. Allerdings hat das Wachstum in 2019 an Schwung verloren. Nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes beträgt in 2019 die Steigerung des preisbereinigten Bruttoinlandproduktes 0,6% im Vergleich zum Vorjahr. Damit liegt sie unter dem Jahresdurchschnitt der Jahre 2008 bis 2018 von 1,3%.

Das Zinsniveau im Euroraum ist weiterhin sehr niedrig. Aufgrund einiger ökonomischer und politischer Unsicherheiten (wie z.B. Handelsstreit) sowie einer immer noch zu geringen Inflationsrate ist davon auszugehen, dass sich der Anstieg der Zinsen noch hinauszögern wird. Das niedrige Zinsniveau begünstigt dabei aufgrund der Aussicht auf höhere Renditen die Attraktivität von Anlagen in Investmentvermögen.

III. Entwicklungen auf den Wohnimmobilienmärkten

Auf der Suche nach sicheren Investitionsmöglichkeiten, die im Zuge der Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank zugleich auch attraktive Renditechancen bieten, ist der für ausländische und inländische Investoren ohnehin beliebte Wohnimmobilienmarkt Deutschlands seit einigen Jahren noch stärker in den Fokus gerückt und gilt als „sicherer Hafen“ für Investments. Aufgrund von Urbanisierungsprozessen, der Zuwanderung von Flüchtlingen und deren Verteilung sowie einer zu geringen Bautätigkeit und der damit verbundenen fehlenden Schaffung von Wohnraum übersteigt die Nachfrage nach Wohnraum häufig das vorhandene Angebot. Diese Situation ist bereits seit einigen Jahren insbesondere in den deutschen Großstädten und Ballungsgebieten zu erkennen. Mit dem Mangel an bezahlbarem Wohnraum und dem hohen Nachfragedruck gehen Miet- und Kaufpreissteigerungen einher. Die Politik versucht durch Maßnahmen wie der Einführung des Baukindergeldes, der Beschließung des Mietrechtsanpassungsgesetzes sowie dem Mietendeckel in Berlin den steigenden Miet- und Kaufpreisen entgegenzuwirken und die Mieterrechte zu stärken.

Die Kaufpreise und Mieten für Wohnimmobilien in deutschen (Groß-)Städten sind auch im Jahr 2019, trotz nachlassender Dynamik, weiter angestiegen. Nach dem Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e.V. sind die Kaufpreise für Eigentumswohnungen in Deutschland im Jahr 2019 um 5,9% gestiegen. Die Neuvertragsmieten in Mehrfamilienhäusern steigerten sich etwas verhaltener um 4,5%.

IV. Beurteilung des Geschäftsverlaufs und der Lage der Gesellschaft

V.1. Ertragslage

Das Ergebnis des Geschäftsjahres 2019 beläuft sich auf TEUR 1.152 (Vj. TEUR -4.522) und setzt sich zusammen aus dem Ordentlichen Nettoertrag i.H.v. TEUR 1.744 (Vj. TEUR 662) und der Zeitwertänderung von TEUR -592 (Vj. TEUR -5.184).

Der Ordentliche Nettoertrag resultiert im Wesentlichen aus den Erträgen aus Immobilien-Gesellschaften in Form von Dividendenausschüttungen (TEUR 1.450; Vj. TEUR 800). Dem gegenüber stehen insbesondere die Verwaltungsvergütung von TEUR 60 (Vj. TEUR 60) in Gestalt der Investorenbetreuung, die Verwahrstellenvergütung von TEUR 18 (Vj. TEUR 18), die Prüfungs- und Veröffentlichungskosten von TEUR 15 (Vj. TEUR 16) sowie die Sonstigen Aufwendungen über TEUR 32 (Vj. TEUR 37). Die Sonstigen Aufwendungen bestehen insbesondere aus der Haftungsvergütung der Komplementärin (TEUR 24; Vj. TEUR 24) sowie Steuerberatungskosten (TEUR 7; Vj. TEUR 8).

Die Zeitwertänderung resultiert – wie im Vorjahr – ausschließlich aus Abschreibungen auf die Beteiligung an der Immobilien-Gesellschaft d.i.i. Deutsche Invest Immobilen 6. Wohnen A GmbH.

V.2. Finanzlage

Zum 31. Dezember 2019 beträgt das Eigenkapital der Gesellschaft TEUR 13.498 (Vj. TEUR 19.812). Die Eigenkapitalquote beträgt 61% (Vj. 91%).

In der folgenden Aufstellung sind die Konditionen der Finanzierungen durch die Beteiligungsgesellschaft dargestellt:

Finanzierungsaufstellung d.i.i. VI in TEUR, 31.12.2019

Darlehen maximal Kredit bereits gezogen Noch valutierbar (abhängig von Baukosten Darlehen aktuelle Valuta Zinsen in Prozent (Marge)
Berlin – Meyerbeerstr. 885 885 0 0 2,00%
Berlin – Kaiserin-Augusta-Allee 1.400 1.400 0 140 2,50%
Hamburg – Wientapperweg 11.175 11.175 0 652 1,89%
Hamburg – Reembroden 10.250 10.250 0 1.631 2,25%
Hamburg – Falkenbergsweg 4.552 4.252 300 1.436 2,60%
Köln – Deutschordensstr./​ Herler Str. 3.822 3.822 0 610 2,15%
Leverkusen – Pommernstr. 3.180 3.180 0 0 1,64%/​1,75%
Wedel – Tinsdaler Weg 6.080 6.080 0 283 2,65%
Summe 41.344 41.044 300 4.752

Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden eingeforderte ausstehende Pflichteinlagen von TEUR 100 eingezahlt.

Zur Finanzierung der Eigenkapital-Rückgaben von insgesamt TEUR 6.200 und der Gewinn-Entnahmen der Gesellschafter von insgesamt TEUR 1.266 wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr Gewinnausschüttungen in der Beteiligungsgesellschaft von insgesamt TEUR 1.450 beschlossen. Ferner besteht zum Bilanzstichtag ein Darlehen über TEUR 8.541 gegenüber der Beteiligungsgesellschaft.

Die Gesellschaft ist während des gesamten Geschäftsjahres 2019 stets in der Lage gewesen, ihre Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.

V.3. Vermögenslage

Die Gesellschaft hält eine Beteiligung an einer Immobilien-Gesellschaft. Die Anschaffungskosten hierfür betragen bis zum Bilanzstichtag TEUR 17.525 (Vj. TEUR 17.525) und setzen sich aus der Stammeinlage über TEUR 25 und der Einzahlung in die Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 17.500 zusammen. Die Bewertung der Beteiligung auf den Bilanzstichtag ergab im Geschäftsjahr 2019 Abschreibungen über TEUR -592 (Vj. TEUR -5.184).

Die Beteiligungsgesellschaft hält zum 31. Dezember 2019 folgendes Immobilienvermögen:

Überblick Gesamtportfolio Nutzen-Lasten-Übergang Strategie Ankauf Wohn-/​ Gewerbeeinheiten Akt. Wohn-/​ Gewerbeeinheiten IST-Fläche [m2 ] Leerstand Fläche [%]
Berlin – Meyerbeerstr. Apr. 15 Privatisierung 20 2 95 100,0%
Berlin – Kaiserin-Augusta-Allee Apr. 15 Privatisierung 35 3 241 30,2%
Hamburg – Wientapperweg Jan. 14 Privatisierung 51 11 784 33,5%
Hamburg – Reembroden Mrz. 15 Privatisierung 44 18 1.347 19,7%
Hamburg – Falkenbergsweg Nov. 15 Privatisierung 40 14 960 0,0%
Köln – Deutschordensstr./​ Herler Str. Okt. 15 Privatisierung 33 7 561 0,0%
Leverkusen – Pommernstr. Aug. 15 Privatisierung 40 4 230 17,5%
Wedel – Tinsdaler Weg Nov. 15 Privatisierung 60 9 611 0,0%
Gesamtbestand zum 31.12.2019 323 68 4.829 15,2%
Überblick Gesamtportfolio IST-Miete Wohnen [€/​m2 ]
Berlin – Meyerbeerstr. 0,00
Berlin – Kaiserin-Augusta-Allee 6,48
Hamburg – Wientapperweg 6,99
Hamburg – Reembroden 9,06
Hamburg – Falkenbergsweg 6,89
Köln – Deutschordensstr./​ Herler Str. 8,32
Leverkusen – Pommernstr. 5,76
Wedel – Tinsdaler Weg 8,17
Gesamtbestand zum 31.12.2019 7,85

Die Rückstellungen betreffen die Kosten für die Abschlussprüfung (TEUR 14; Vj. TEUR 14), die Steuererklärungen (TEUR 14; Vj. TEUR 14) sowie die Verwahrstellenvergütung (TEUR 4; Vj. TEUR 4). Der Rückgang der Rückstellungen resultiert im Wesentlichen daraus, dass die im Vorjahr ausgewiesenen Rückstellungen für Haftungsvergütung in diesem Jahr nicht erforderlich waren.

V.4. Die Gesamtaussage zur Lage der Gesellschaft

Das Geschäftsjahr 2019 mit einem Ergebnis des Geschäftsjahres von TEUR 1.152 (Vj. TEUR -4.522) entsprach nicht ganz den Erwartungen. Die Geschäftsführung geht von einer deutlich positiveren Entwicklung der Gesellschaft in 2020 aus.

B. TÄTIGKEITSBERICHT

Die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien 6. GmbH & Co. geschlossene Investment-KG wird seit dem 22. Juli 2014 von der d.i.i. Investment GmbH als Kapitalverwaltungsgesellschaft verwaltet.

Die d.i.i. Investment GmbH wurde am 11. Mai 2010 gegründet. Gesellschafter ist die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien GmbH. Die d.i.i. Investment GmbH erhielt am 4. Juli 2014 gemäß §§ 20, 22 des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) die Erlaubnis für die Tätigkeit als externe AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft für die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen bezogen auf geschlossene Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB. Am 7. November 2014 wurde die Erlaubnis von der BaFin um die Verwaltung von geschlossenen inländischen Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB erweitert. Am 18. November 2019 wurde die Erlaubnis von der BaFin noch mal erneuert.

Folgende Vermögensgegenstände dürfen verwaltet werden

a) Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland,

b) Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur in Vermögensgegenstände gemäß a) sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen (§ 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB),

c) Bankguthaben gemäß § 195 KAGB,

d) Derivate zu Absicherungszwecken.

Das Portfoliomanagement und das Risikomanagement werden innerhalb der d.i.i. Investment GmbH als Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) wahrgenommen. Beide Bereiche sind funktional getrennt und werden von unterschiedlichen Geschäftsführern verantwortet.

Im Ressort „Portfoliomanagement“ werden die Aufgaben Immobilieneinkauf, Fondssteuerung, Immobilienportfolioverwaltung, Liquiditätsanlagemanagement wahrgenommen.

Das Ressort „Risikomanagement“ nimmt die Aufgaben Risikomanagement und Risikocontrolling, Liquiditätsrisikomanagement, Compliance/​Interessenkonfliktmanagement/​Geldwäscheabkehr/​ Datenschutz, Auslagerungscontrolling, Melde- und Anzeigewesen sowie Controlling wahr.

Die Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr der d.i.i. Investment GmbH (01.01.2019 bis 31.12.2019) gezahlten Mitarbeitervergütung (inkl. Geschäftsführung) beträgt TEUR 1.858. Darin enthalten ist eine variable Vergütung i.H.v. TEUR 124; dies entspricht 6,7% der Gesamtvergütung.

Im Jahresdurchschnitt waren bei der d.i.i. Investment GmbH im Geschäftsjahr 2019 ohne Berücksichtigung der Geschäftsführung 13 MitarbeiterInnen in Vollzeit und ein Mitarbeiter in Teilzeit beschäftigt.

Auf Grund der geringen Anzahl der Mitarbeiter wurde nicht nach Risk Takern unterschieden.

Zum 31. Dezember 2019 befinden sich 68 Wohn- und Gewerbeeinheiten mit einer Gesamtfläche von 4.829 m2 im Bestand des 6. Fonds. Der flächenmäßige Leerstand beträgt aktuell 15,2%. Derzeit können wir bei der Vermietung in diesem Objekt eine durchschnittliche Istmiete von 7,85 €/​m2 erzielen.

Im Geschäftsjahr konnten die Nettokaltmieten in EUR/​m 2 in den unterschiedlichen Portfolios gesteigert werden. Insgesamt wurden 51 Mieterhöhungen durchgesetzt.

Im Geschäftsjahr wurden insgesamt TEUR 1.326 in die Modernisierung der Gebäude investiert. Im Objekt Hamburg – Wientapperweg wurden noch Mängel bei der Flachdachkonstruktion beseitigt.

Die Verkaufspreise für Eigentumswohnungen wurden im Geschäftsjahr im Durchschnitt um 3% erhöht.

In 2019 wurden insgesamt 77 Wohnungen mit Nutzen-Lasten-Übergang verkauft; davon allein 30 Wohneinheiten in den Hamburger Objekten. Hieraus resultieren Umsätze aus Verkäufen von Grundstücken in Höhe von insgesamt TEUR 16.900.

Die finanziellen Leistungsindikatoren in der d.i.i. Deutsche Invest Immobilien 6. GmbH & Co. geschlossene Investment-KG basieren auf monatlich ermittelten Finanzkennzahlen (EAT, EBT, EBIT, EBITDA und Eigenkapitalrendite). 1 Abweichungen bei den ersten vier Kennzahlen führen zu entsprechenden Maßnahmen.

Für das Geschäftsjahr 2019 können folgende Finanzkennzahlen genannt werden:

Finanzielle Leistungsindikatoren 2019 2018
EAT 1.744.121 662.586
EBT 1.744.121 662.586
EBIT 1.746.899 669.694
EBITDA 1.746.899 669.694
Eigenkapitalrendite 12,9% 3,3%

C. CHANCEN- UND RISIKOBERICHT

I. Chancenbericht

Die Investment Ratio der d.i.i. leitet sich aus der Einschätzung des deutschen Wohnimmobilienmarktes ab und lässt sich zusammenfassend wie folgt beschreiben:

Deutschland beheimatet in den nächsten Jahren weiterhin konstant über 80 Millionen Einwohner.

Die aktuell rund 83 Millionen Menschen beanspruchen zunehmend mehr Quadratmeter Wohnfläche pro Person.

Viele Menschen mit entsprechender Kaufkraft ziehen wegen der vorhandenen Infrastruktur, den Arbeits- und Bildungsmöglichkeiten sowie den öffentlichen Verkehrsmitteln in die Städte und deren Umland.

Durch den zunehmenden Bedarf an Wohnraum und der zu geringen sowie zu teuren Neubautätigkeit kann die Angebotsseite in Form von bezahlbarem Wohnraum die Nachfrage nicht bedienen.

Aufgrund des auch zukünftig bestehenden Nachfrageüberhangs nach Wohnraum werden die Miet- und Kaufpreise für Wohnimmobilien in den deutschen (Groß-)Städten und Ballungsgebieten weiter steigen.

Die Steigerung der Miet- und Kaufpreise sowie die Entwicklung der Nebenkosten führen insbesondere zu einer Angebotsverknappung des bezahlbaren Wohnraums. In diesem Segment besteht eine besonders hohe Nachfrage, die auch zukünftig die dominierende sein wird.

Aktiv gemanagter Wohnraum wird in Bezug auf Instandhaltung und Energiekosten von Käufern zunehmend honoriert und führt somit zu mehr Akzeptanz für höhere Kaufpreise.

Diese Rahmenbedingungen bieten für die d.i.i. Chancen zum weiteren Ausbau der Geschäftsaktivitäten, für die wir uns gut aufgestellt sehen.

1 Der EAT (Earnings after Taxes) ist der Jahresüberschuss (hier: Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres) nach Steuern. Beim EBT (Earnings before Taxes) handelt es sich um den Jahresüberschuss (hier: Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres) vor Steuern. Bei der Berechnung des EBIT wird das EBT um das Zinsergebnis bereinigt. Das EBITDA ergibt sich aus dem EBIT zuzüglich Abschreibungen auf das immaterielle Anlagevermögen und außerplanmäßigen Abschreibungen auf die Zeitwerte des Umlaufvermögens. Die Eigenkapitalrentabilität ergibt sich aus der Relation von EAT zum Eigenkapital.

II. Risikobericht

Risikomanagementsystem

Das Risikomanagement der Gesellschaft wird von der sie verwaltenden Kapitalverwaltungsgesellschaft durchgeführt. Ein einheitliches Risikomanagement sorgt dafür, dass Chancen und Risiken systematisch erfasst, bewertet, gesteuert, überwacht und kommuniziert werden. Ziel ist es, möglichst frühzeitig Informationen über Risiken und Potentiale sowie ihre finanziellen Auswirkungen zu gewinnen und so zu steuern, dass der Fortbestand der d.i.i. nicht gefährdet, sondern der Unternehmenswert nachhaltig gesichert und gesteigert werden kann.

Das Risikomanagement der Kapitalverwaltungsgesellschaft gewährleistet, dass die für die jeweiligen Anlagestrategien wesentlichen Risiken der Fonds jederzeit identifiziert, erfasst, gemessen, gesteuert und überwacht werden können. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft gewährleistet, dass die Risikoprofile der Fonds der Größe, der Zusammensetzung sowie den Anlagestrategien und Anlagezielen entsprechen, wie sie in den Anlagebedingungen und den sonstigen Verkaufsunterlagen des Fonds festgelegt sind. Außerdem stellt die Kapitalverwaltungsgesellschaft sicher, dass die mit den einzelnen Anlagepositionen verbundenen Risiken sowie deren jeweilige Wirkung auf das Gesamtrisikoprofil des jeweiligen Fonds laufend ordnungsgemäß erfasst, gemessen, gesteuert und überwacht werden können. Die aus dem Beschwerdemanagement gemeldeten Risiken werden auf der Fondsebene mitberücksichtigt.

Die Unterteilung der auftretenden Risiken erfolgt in Marktrisiken, finanzwirtschaftliche, leistungswirtschaftliche, strategische und externe Risiken.

Die Gesellschaft sieht sich im Wesentlichen folgenden Risiken ausgesetzt:

Marktrisiken (Mietpreis-, Mietrückstands-, Leerstands- und Immobilienpreisrisiken)

Unter dem Begriff „Marktrisiken“ werden alle unerwarteten negativen Einflüsse auf das Fondsvolumen und die geplanten Margen zusammengefasst. Als unmittelbare Folge ziehen diese die nachhaltigen Ergebnisrückgänge nach sich.

Unter dem Begriff Mietpreisrisiko versteht man die negative Entwicklung der Mietpreise aufgrund der veränderten Marktsituation am Objekt, Standort oder Region. Als Mietrückstandsrisiken sind ungeplant ausfallende Mieteingänge definiert. Unter Leerstandrisiken werden Abweichungen von geplanten Leerstandquoten der Objekte innerhalb eines Fonds determiniert. Die Gesellschaft begegnet diesen Risiken, indem sie im Asset Management Prozesse und Maßnahmen zur Reduktion des Leerstandes definiert und einhält und Mietforderungsmanagement systematisiert.

Von den Immobilienpreisrisiken spricht man bei negativen Entwicklungen der Verkehrswerte der Objekte innerhalb eines Fonds. Zukünftig besteht die Herausforderung darin, die Werthaltigkeit unserer Immobilien zu sichern. Dieser Gefahr wirken wir entgegen, indem wir unsere Gebäude kontinuierlich energetisch sanieren und modernisieren.

Forderungsausfallrisiken:

Zum Stichtag weisen die Gesellschaft und ihre Tochtergesellschaften Forderungen gegen andere Unternehmen der d.i.i.-Gruppe aus. Aus unserer Sicht sind diese werthaltig, weil es zurzeit keine Anhaltspunkte gibt, dass diese nicht erfüllt werden können. Nicht werthaltigen Forderungen wird dagegen grundsätzlich mit Wertberichtigungen in angemessener Höhe begegnet.

Aktuelle Risikosituation/​Covid-19

Im Geschäftsjahr 2019 befand sich die Gesellschaft am Ende ihrer Fondslaufzeit. Plangemäß soll die Gesellschaft zum Ende des Kalenderjahres 2020 liquidiert werden. Derzeit sind 84% der im Fonds befindlichen Wohneinheiten veräußert. Als Folge der Covid-19 Pandemie rechnen wir kurzfristig mit leicht steigenden Mietausfällen, eventuellem Nachfragerückgang und daraus folgenden möglichen geringfügigen Preiskorrekturen im Wohnimmobiliensektor resultierend aus der gestiegenen Unsicherheit potenzieller Käufer. Wir gehen jedoch mittel- bis langfristig von der Erholung des Immobiliensektors und weiteren Steigerungen der Verkehrswerte aus. Aufgrund unserer Einschätzung zur aktuellen Risikosituation streben wir einen schnellen Abverkauf der restlichen Wohneinheiten.

Zusammenfassend können wir konstatieren, dass die Corona-Krise für den Fonds kurzfristig leicht negativ zu spüren sein wird, wir aber davon ausgehen, dass sich die Situation zum Ende des Kalenderjahres 2020 wieder normalisieren und die wirtschaftlichen Folgeschäden begrenzt sein werden.

Das Management der d.i.i. sieht aus heutiger Sicht keine weiteren Risiken, denen die Gesellschaft nicht in angemessener Weise entgegenwirken kann oder die sich bestandsgefährdend auf die Ertrags-, Vermögens- und/​oder Finanzlage der Gesellschaft auswirken könnten. Das Geschäftsmodell sichert weitestgehend eine Unabhängigkeit von konjunkturellen Schwankungen.

D. PROGNOSEBERICHT

In 2020 sollen die restlichen Wohnungen verkauft werden.

Die bereits sichtbar erhöhten Verkaufsaktivitäten in 2019 gegenüber 2018, sollten zu einer deutlichen Umsatz- und Gewinnsteigerung führen. Somit besteht die Erwartungshaltung, dass für das Geschäftsjahr 2020 ein realisiertes Ergebnis von TEUR 2.500 bis TEUR 2.700 erzielt werden kann.

E. ANGABEN GEMÄSS § 23 ABS. 2 NR. 4-6 KARBV

Die Gesellschaft hat ein gezeichnetes Kommanditkapital von TEUR 19.250 und 19.250 Kommanditanteilen.

Die d.i.i. Investment GmbH ist die externe Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) des geschlossenen Spezial-AIF d.i.i. Deutsche Invest Immobilien 6. GmbH & Co. geschlossene Investment-KG.

Die KVG ist als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft zugelassen und verwaltet inländische Investmentvermögen. Die KVG ist für das Portfolio- und Risikomanagement sowie die erweiterten Berichts-, Prüfungs- und Offenlegungspflichten verantwortlich. Die KVG ist berechtigt, Aufgaben an Dritte zu übertragen. Sie verwaltet, unmittelbar oder mittelbar über verschiedene Objektgesellschaften (nachfolgend „Objektgesellschaften“) Immobilien (nachfolgend „Objekte“) bzw. Immobilienportfolien (nachfolgend „Portfolio“).

Die KVG übernimmt für die Auftraggeber das Asset Management im Hinblick auf die gesamten von den Auftraggebern direkt oder indirekt gehaltenen Objekte.

Das Asset Management umfasst

die Beratung im Hinblick auf die Auswahl, Analyse, Bewertung und Durchführung des Erwerbs und des Verkaufs von Immobilienobjekten sowie

das operative Management von Objekten. Die Leistungen der KVG erstrecken sich auf alle gehaltenen und alle zukünftig zu erwerbenden Objekte, sobald Nutzen und/​oder Lasten dieser Objekte direkt bzw. mittelbar auf eine Tochtergesellschaft übergegangen sind.

Die Gesellschaft verpflichtet sich, der KVG sämtliche Unterlagen und Informationen über alle Objekte vollständig und richtig zu übergeben, die die KVG zur Durchführung des Auftrages benötigt.

Die KVG wird die Aufgaben mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes wahrnehmen sowie fachgerecht bearbeiten.

Die KVG wird die Gesellschaft oder von dieser benannte Dritte über alle der KVG bekannten wesentlichen, die Objekte betreffenden Angelegenheiten unverzüglich unterrichten. Der Gesellschaft sind ferner alle der KVG bekannten Informationen weiterzugeben, die – in welcher Weise auch immer – für den Fortbestand und die Wirtschaftlichkeit der Objekte von Bedeutung sind oder sein könnten (z.B. Veränderungen im Umfeld, behördliche Entscheidungen u.ä.).

Die KVG wird der Gesellschaft Berichte über alle wesentlichen wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse der einzelnen Objekte erstellen und an die Auftraggeber weiterleiten. Die KVG wird ferner, soweit erforderlich, entsprechende Berichte für finanzierende Banken nach Maßgabe der jeweiligen Kreditverträge erstellen. Einzelheiten zu Form und Inhalten dieser turnusmäßigen Berichte sind von der Gesellschaft festzulegen. Die KVG kann sich für die Erfüllung der Verpflichtung Dritter bedienen.

Der Gesellschaft und den von ihr Bevollmächtigten ist nach vorheriger Ankündigung Einblick in die die Objekte betreffenden Unterlagen zu gewähren. Mit Beendigung des Auftrages oder nach Aufforderung durch die Gesellschaft sind sämtliche Unterlagen der Gesellschaft auszuhändigen. Ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen.

Die KVG ist im Rahmen ihrer Tätigkeit verpflichtet, nach pflichtgemäßem Ermessen stets im Interesse der Gesellschaft zu handeln und hierbei deren Weisungen zu beachten.

Die Weisungsbefugnisse der Gesellschaft gegenüber der KVG erstrecken sich insbesondere auf die Präzisierung der übertragenen Aufgaben. Eine Erweiterung des umgrenzten Aufgabengebietes bedarf jedoch der einvernehmlichen Einigung aller Vertragsparteien.

Durch den Verwaltungsvertrag wird kein Arbeitsverhältnis zwischen der Gesellschaft und den Mitarbeitern der KVG begründet. Die Art und Weise der Erledigung der Aufgaben der KVG sowie die Bestimmungen des hierzu einzusetzenden Personenkreises obliegt allein der KVG. Soweit die KVG Weisungen erhält, binden diese allein die KVG und nicht deren Mitarbeiter. Die Mitarbeiter der KVG unterliegen allein den Weisungen der KVG.

Die KVG sowie ihre Erfüllungsgehilfen haften gegenüber der Gesellschaft nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. In diesem Fall ist die Haftung der KVG jedoch auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit haftet die KVG unbeschränkt.

Die KVG übernimmt für Lieferungen und Leistungen der von ihr beauftragten Objektverwalter oder sonstige Dienstleister keine Gewährleistung. Sie haftet der Gesellschaft jedoch dafür, dass sie die Objektverwalter und Dienstleister mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns sowie unter Berücksichtigung der der Gesellschaft gegebenenfalls auferlegten Pflichten, z.B. aus Finanzierungszusagen von Banken, ausgewählt hat.

Die Haftung für alle Ansprüche der Gesellschaft gegenüber der KVG aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist beschränkt auf den Betrag der an die Gesellschaft in den letzten zwei vollen Geschäftsjahren vor Eintritt des Haftungsfalles gezahlten Gesamtvergütung.

Der Vertrag läuft zunächst bis zum 31. Dezember 2019. Er verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten zum Ende des Geschäftsjahres der Gesellschaft schriftlich gekündigt wird. Eine Kündigung aus wichtigem Grund gemäß den gesetzlichen Vorschriften ist jederzeit fristlos zulässig.

Die KVG ist bei Beendigung dieses Vertrages verpflichtet, der Gesellschaft bzw. den Objektgesellschaften alle in § 257 HGB genannten noch vorhandenen Unterlagen sowie alle zur ordnungsgemäßen Fortsetzung der Buchführung und allgemeinen Verwaltung notwendigen Unterlagen herauszugeben.

Für die vollständige Konzeption des Beteiligungsangebots sowie die Investorenansprache zur Vermittlung des erforderlichen Eigenkapitals erhält die KVG jeweils eine einmalige Vergütung i.H.v. 1% aller im Wege der Privatplatzierung gezeichneten Kommanditeinlagen der Gesellschaft, mindestens jedoch einen Betrag von jeweils EUR 100.000,00.

Für die Investorenbetreuung erhält die KVG seit dem Geschäftsjahr 2014 eine jährliche Vergütung i.H.v. EUR 50.000,00.

Die KVG erhält für ihre Beratungs- und Verwaltungsleistungen nach § 1 von den Auftraggebern eine Managementgebühr in Höhe von 1% p.a. bezogen auf den Buchwert des Immobilienbestandes, der bei den Auftraggebern und in eventuellen Beteiligungsgesellschaften bilanziert ist, mindestens jedoch EUR 100.000,00 pro Jahr (nachfolgend „Managementgebühr“). Die Managementgebühr ist auf Basis der jeweiligen Jahresabschlüsse zu ermitteln. Dabei sind Abgänge und Zugänge von einzelnen Objekten pro-rata-temporis für das Geschäftsjahr, in dem der Zugang bzw. der Abgang erfolgt, zu berücksichtigen. Maßgeblich ist jeweils der Immobilienbestand zum Monatsanfang. Die KVG erhält nach dem angenommenen Investitionsverlauf bemessene Abschlagszahlungen auf die jährliche Managementgebühr, die im Voraus in zwölf Monatsraten jeweils zum 1. eines jeden Monats zu zahlen sind. Zum 31.12. eines Jahres wird im Rahmen einer Endabrechnung die endgültige Managementgebühr für das Geschäftsjahr abgerechnet.

Für den von der KVG beratenen Ankauf von Wohnimmobilien oder Beteiligungen an Immobiliengesellschaften erhält die KVG eine Einmalprovision in Höhe von 1,5% des jeweiligen Nettokaufpreises. Nettokaufpreis in diesem Sinne ist der tatsächlich gezahlte Kaufpreis ohne Erwerbsnebenkosten. Die Vergütung ist mit notarieller Beurkundung des Kaufvertrages zur Zahlung fällig.

Für den von ihr beratenen Verkauf von Wohnimmobilien oder Beteiligungen an Immobiliengesellschaften erhält die KVG eine Einmalprovision in Höhe von 2,0% des jeweiligen Nettoverkaufspreises bei der Veräußerung von Wohnraum im Rahmen von Wohnungsprivatisierungen (Schaffung von Sondereigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz). Nettoverkaufspreis in diesem Sinne ist der tatsächlich vereinnahmte Verkaufspreis vor Abzug etwaiger Veräußerungsnebenkosten. Der Anspruch auf die Vergütung entsteht mit notarieller Beurkundung des Kaufvertrages und ist innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig.

Sofern die KVG den Verkauf von Wohnungen durch eigenes Personal durchführt, erhält die KVG für diese Tätigkeit zusätzlich eine Aufwandsentschädigung in Höhe von maximal 3,5% des Nettoverkaufspreises. Nettoverkaufspreis in diesem Sinne ist der tatsächlich vereinnahmte Verkaufspreis vor Abzug etwaiger Veräußerungsnebenkosten. Der Anspruch auf die jeweilige Vergütung entsteht mit notarieller Beurkundung des Kaufvertrages und ist innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig.

Die nach vorstehenden Absätzen geschuldeten Vergütungen und Gebühren sind Nettobeträge und erhöhen sich durch eine ggf. darauf entfallende Umsatzsteuer.

Soweit die KVG Beratungs- und Verwaltungsleistungen, insbesondere Beratungsleistungen bei der Umsetzung des Geschäftsgegenstands der Gesellschaft im Zusammenhang mit rechtlichen oder steuerrechtlichen Fragestellungen, durch die Einschaltung von Nachunternehmern (z.B. Steuerberater, Rechtsanwälte, etc.) erbringen lässt, werden ihr diese Aufwendungen durch die Gesellschaft erstattet. Soweit solche Kosten im Zusammenhang mit einer geplanten Akquisition entstanden sind und es nicht zum Abschluss einer wirksamen Transaktion kommt, so werden sich die KVG und Auftraggeber diese Kosten teilen.

Eine Weiterverlagerung der von der KVG übernommenen Aufgaben auf Dritte, insbesondere die Einschaltung von Nachunternehmern, ist zulässig. Die KVG bleibt der Gesellschaft gegenüber für die Erfüllung der ihr aus diesem Vertrag obliegenden Verpflichtungen verantwortlich, auch wenn sie die Aufgaben durch beauftragte Dritte erfüllen lässt.

Die KVG ist bevollmächtigt, Einblick in die den Grundbesitz der Objekte und Immobilienportfolien betreffenden Unterlagen bei sämtlichen Behörden zu nehmen und Unterlagen zum Zwecke der Kopienanfertigung zu entleihen sowie Untervollmachten zu diesem Zwecke zu erteilen.

Die KVG ist ohne gesonderte Bevollmächtigung nicht berechtigt, die Gesellschaft rechtsgeschäftlich zu vertreten.

Die KVG unterliegt gegenüber der Gesellschaft keinem Wettbewerbsverbot. Die KVG wird jedoch sämtliche Informationen, die sie im Zusammenhang mit ihrer Geschäftsbesorgung nach diesem Vertrag von der Gesellschaft erlangt, vertraulich behandeln und nur mit vorheriger Zustimmung der Gesellschaft oder im Rahmen ihrer vertraglich, gesetzlich oder behördlich auferlegten Pflichten offenlegen.

F. ERKLÄRUNG NACH § 289 ABS. 1 SATZ 5 HGB I.V.M. §§ 158, 135 ABS. 1 SATZ 2 NR. 3 KAGB

Wir, die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft, versichern nach bestem Wissen, dass im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

 

Wiesbaden, 2. Oktober 2020

d.i.i. Deutsche Invest Immobilien Verwaltungs GmbH

Frank Wojtalewicz, Geschäftsführer

Frank Wojtalewicz Geschäftsführender Kommanditist

VERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien 6. GmbH & Co. geschlossene Investment-KG:

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der d.i.i. Deutsche Invest Immobilien 6. GmbH & Co. geschlossene Investment-KG, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019, der Gewinn-und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der d.i.i. Deutsche Invest Immobilien 6. GmbH & Co. geschlossene Investment-KG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für bestimmte Personengesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen.

Gemäß § 159 Satz 1 i.V.m. § 136 KAGB i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i.V.m. § 136 KAGB § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für bestimmte Personengesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und einschlägigen europäischen Verordnungen zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht sowie einen Vermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i.V.m. § 136 KAGB i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen gesetzlichen Vorschriften und der einschlägigen europäischen Verordnungen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- Finanz und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER ORDNUNGSGEMÄSSEN ZUWEISUNG VON GEWINNEN, VERLUSTEN, EINLAGEN UND ENTNAHMEN ZU DEN EINZELNEN KAPITALKONTEN

Prüfungsurteil

Wir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten der d.i.i. Deutsche Invest Immobilien 6. GmbH & Co. geschlossene Investment-KG zum 31. Dezember 2019 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 159 i.V.m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsmäßig ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 i.V.m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Zuweisungen von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Zuweisungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Zuweisungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

beurteilen wir die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Prüfung des relevanten internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Auswahlverfahren.

 

Frankfurt am Main, den 2. Oktober 2020

RSM GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

S. Varughese, Wirtschaftsprüfer

Frank Weber, Wirtschaftsprüfer

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