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Arenstrow GmbH, Berlin: BaFin ordnet Einstellung des Finanztransfergeschäfts an
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Arenstrow GmbH, Berlin: BaFin ordnet Einstellung des Finanztransfergeschäfts an

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Arenstrow GmbH, Berlin: BaFin ordnet Einstellung des Finanztransfergeschäfts an

Die BaFin hat mit Bescheid vom 01. September 2020 gegenüber der Arenstrow GmbH, Berlin, angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen.

Die Arenstrow GmbH nimmt auf ihrem Geschäftskonto Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind.

Der Bescheid ist bestandskräftig.

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