Es bleibt erst einmal dabei: Touristen dürfen wegen der Corona–Pandemie laut einem Gerichtsbeschluss nicht in der Hauptstadt übernachten. Das Oberverwaltungsgericht Berlin–Brandenburg hat wie die Vorinstanz den Eilantrag einer Vermieterin von 228 Ferienappartements abgewiesen.
Das Verbot touristischer Übernachtungen beuge der Gefahr vor, dass noch nicht festgestellte Infektionen nach Berlin getragen werden könnten, teilte das Gericht mit. Der Beschluss ist unanfechtbar, hieß es weiter.