V+ Fonds 1, V+ Fonds 2 und V+ Fonds 3 befinden sich bereits seit einiger Zeit in Liquidation. Immer wieder erhielten Anleger Post von Pforr Rechtsanwälte & Kollegen. Sie wurden aufgefordert, die noch ausstehenden Einlagen unverzüglich zu zahlen. Die Schreiben endeten immer mit einem Vergleichsangebot. Gegen Zahlung eines niedrigeren Betrages sollten die Anleger sofort aus der Gesellschaft ausscheiden und auf ihre Ansprüche verzichten. In einer der letzten Schreiben wurde noch mit einer Feststellungsklage gedroht.
Statt einer Klage erhalten die Anleger des V+ Fonds 1 nunmehr einen Mahnbescheid des Amtsgerichts Coburg. Darin wird die gesamte noch ausstehende Einlage geltend gemacht. Anwalts- und Gerichtskosten soll der Anleger auch noch zahlen.
Empfänger des Mahnbescheids stellen sich jetzt vermutlich zwei Fragen:
- Wie ist dieser Mahnbescheid rechtlich zu bewerten?
- Wie sollen ich als Anleger darauf reagieren?
V+ Fonds 1 und die Folgen der Liquidation
Um den geltend gemachten Anspruch richtig einzuordnen, kurz etwas zur Liquidation einer Gesellschaft und den Folgen.
Eine Liquidation ist keine Insolvenz. Bei einer Liquidation geht man davon aus, dass das Unternehmen genügend Vermögen hat um die externen Gläubiger, z.B. Banken, zu bedienen. Zwischen den Anlegern der Gesellschaft wird bei einer Liquidation ein sogenannter „Innenausgleich“ durchgeführt. Ziel des Innenausgleichs ist es, dass am Ende alle Anleger prozentual gleich viel in die Gesellschaft eingezahlt haben.
Bei dem V+ Fonds 1 gab es Anleger, die in Raten gezahlt haben, aber auch Vollzahler. Dadurch hat z.B. ein Anleger bereits 100 % seiner Einlage erbracht, ein anderer erst 50 %. Der Innenausgleich hat das Ziel, dass beide am Ende 75 % bezahlt haben. D.h. der mit 50 % muss noch 25 % bezahlen.