Ja in knappen Worten und auf den Nenner gebracht, darf man die Bilanz dann sicherlich so zusammenfassen. Ein erneutes Minus wird so manchem Anleger da sicherlich „Sorgenfalten auf die Stirn“ zaubern.
EBS Alumni Studierendenfördergesellschaft Eins mbHVallendarJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019Bilanz zum 31. Dezember 2019Aktiva
Passiva
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019
Entwicklung des Anlagevermögens für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2019
AnhangAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 ist nach den handelsrechtlichen Vorschriften erstellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages zu beachten. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Gemäß der §§ 23 bis 25 des Vermögensanlagegesetzes erfolgt eine Prüfung nach § 316 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Bei den Forderungen wird von dem Bewertungswahlrecht der Teilgewinnrealisierung Gebrauch gemacht. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angaben zur Bilanz Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt EUR 502.500,00 (Vorjahr: EUR 0,00). Zur Sicherung der bilanzierten Verbindlichkeiten verpflichtet sich die Gesellschaft in einem Sicherungszessionsvertrag alle Ansprüche aus den Förderverträgen mit Studenten an den Investor abzutreten. Angabe zu Restlaufzeitvermerken Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 798,73 (Vorjahr: EUR 146,13). Sonstige Angaben Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 0. Organe der Gesellschaft Dr. Marco Vietor, Geschäftsführer Dr. Rene Maler, Geschäftsführer ab 16.12.2019 Dr. Elisabeth Rudolf-Sipötz, Geschäftsführerin ab 16.12.2019 Dr. Johannes Frankenfeld, Geschäftsführer bis 16.12.2019 Unterschrift der Geschäftsführung
Vallendar, 25. August 2020 EBS Alumni Studierendenfördergesellschaft Eins mbH LageberichtEBS Alumni Studierendenfördergesellschaft Eins mbH1 Grundlagen des Unternehmens Geschäftstätigkeit und Rahmenbedingungen Die Gesellschaft wurde im Mai 2018 mit Sitz in Vallendar gegründet und ist eine 90%-Tochter der Brain Capital GmbH, welche ebenfalls in Vallendar sitzt und alle erforderlichen Dienstleistungen für die EBS Alumni Studierendenfördergesellschaft Eins mbH erbringt. Weitere 10% der Geschäftsanteile werden vom EBS Alumni e.V. gehalten. Das Anlageziel bzw. das Geschäftsmodell der Gesellschaft ist der Erwerb der Studiengebührenforderungen der Geförderten (Anlageobjekt). Im Gegenzug zum Erwerb der Studiengebührenforderungen der Geförderten durch die Gesellschaft verpflichtet sich der Geförderte durch Abschluss des Fördervertrags nach Eintritt in die Berufstätigkeit über einen definierten Zeitraum von zehn Jahren den Förderbetrag, der von seinen jeweiligen künftigen persönlichen Einkommensverhältnissen abhängt und nur gezahlt werden muss, sofern ein definiertes Mindesteinkommen in einem Kalenderjahr erzielt wurde, an die Gesellschaft zu zahlen. Darüber hinaus erhält die Gesellschaft eine ebenfalls einkommensabhängige Vergütung. Es ist geplant, dass aus dem Förderbetrag und der Vergütung der Geförderten Erträge bei der Gesellschaft generiert werden. Mit diesen erzielten Erträgen beabsichtigt die Gesellschaft ihre Zins- und Rückzahlungspflichten aus den Genussrechten gegenüber den Anlegern zu erfüllen. Die Anlagestrategie der Gesellschaft ist eine langfristige Investition in den Bildungsstandort Europa. Die Gesellschaft wird die ihr zur Verfügung stehenden liquiden Mittel in ein Portfolio an Studiengebührenforderungen der EBS Universität für Wirtschaft und Recht („EBS“) gegenüber Geförderten investieren, um so Einnahmen zu erzielen. 2 Geschäftsverlauf und Rahmenbedingungen 2.1 Gesamtwirtschaftliche Lage und Branche Aufgrund der einkommensabhängigen Rückzahlungsverpflichtung wirkt sich die Lohnentwicklung für Akademiker besonders stark auf die Lage der Gesellschaft aus. Die Lohnentwicklung in Deutschland wird durch die gesamtwirtschaftliche Situation beeinflusst. In 2019 ist das Bruttoinlandsprodukt zum wiederholten Male in Folge gewachsen. Das Wachstum in 2019 betrug 0,6%. Die Nachfrage nach dem Angebot der Gesellschaft wird durch die Anzahl der Studierenden sowie durch den Finanzierungsbedarf während des Studiums beeinflusst. In 2018/2019 waren ca. 2,87 Millionen Menschen an deutschen Hochschulen immatrikuliert. Da Studiengebühren in Deutschland aktuell nur an Hochschulen in privater Trägerschaft erhoben werden, ist insbesondere bei diesen privaten Hochschulen der Finanzierungsbedarf am höchsten. In 2018/2019 sind ca. 8,6% der Studierenden an einer privaten Hochschule eingeschrieben. 2.2 Wettbewerb Neben der Brain Capital Gruppe gibt es nur noch 1-2 deutlich kleinere Anbieter für einkommensabhängige Studienkostenfinanzierung. Die EBS Alumni Studierendenfördergesellschaft Eins mbH konzentriert sich auf die Zusammenarbeit mit der EBS. An der EBS gibt es keinen nennenswerten Wettbewerb anderer einkommensabhängiger Studienkostenfinanzierer. Klassische Kredite stellen grundsätzlich für die Finanzierung von Studienkosten ein Substitut dar. Folglich steht die Gesellschaft auch im Wettbewerb zu klassischen Bankangeboten. Im Bildungsmarkt in Deutschland ist nur die KfW in großem Stil an jeder Hochschule zugänglich. In Einzelfällen gibt es Angebote lokaler Banken, meist Sparkassen, für die jeweilige Hochschule im regionalen Einzug der Bank. 2.3 Wirtschaftliche Entwicklungen der Gesellschaft im abgelaufenen Geschäftsjahr Der Vermögensanlagen-Verkaufsprospekt der Gesellschaft wurde am 12. Juli 2019 gebilligt und an mögliche Kapitalgeber ausgehändigt. Das Geschäftsjahr 2019 schloss zum 31.12.2019. Die Gesellschaft beabsichtigt nach erfolgter Einwerbung der Anlagebeträge in den Erwerb der Studiengebührenforderungen der Geförderten zu investieren. Es wird erwartet, dass der Gesamtbetrag der Vermögensanlage in Höhe von EUR 2.000.000 im Mai 2020 vollständig gezeichnet wird. Nach Einwerbung ausreichender Anlagebeträge konnten 2019 bereits erste Investitionen in die Anlageobjekte erfolgen. 3 Lage der Gesellschaft 3.1 Ertragslage Die Gesellschaft hat ihre operative Tätigkeit in 2019 aufgenommen und Erträge von EUR 5.948,31 realisiert. Die Kosten beliefen sich in 2019 in Summe auf EUR 24.499,02. Es ergab sich ein Jahresfehlbetrag von EUR 19.985,21. 3.2 Vermögenslage Die Bilanzsumme beträgt EUR 514.226,59 und gliedert sich auf der Aktivseite in EUR 328.131,48 Kassenbestand, EUR 150.148,31 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, EUR 30.166,00 Ähnliche Rechte und Werte, EUR 5.648,00 Forderungen gegen Gesellschafter (Brain Capital GmbH und EBS Alumni e.V.) sowie EUR 132,80 Sonstige Vermögensgegenstände. 3.3 Finanzlange Das gezeichnete Eigenkapital beträgt EUR 25.000 und wurde im Berichtsjahr voll eingezahlt. Das bilanzielle Eigenkapital reduziert sich durch den Verlustvortrag 2018 in Höhe von EUR 1.786,93 und den Jahresfehlbetrag 2019 in Höhe von EUR 19.985,21 auf EUR 3.227,86. Im Jahr 2019 wurden Anleihen in Form von Genussrechten in Höhe von EUR 502.500,00 begeben. Darüberhinausgehendes Fremdkapital wurde nicht aufgenommen. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 798,73 und die Rückstellungen in Höhe von EUR 7.700,00 können damit bedient werden. Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war in 2019 zu jedem Zeitpunkt gegeben. 4 Bericht über die voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken 4.1 Chancen Grundsätzlich ist der Bildungsmarkt, insbesondere für akademische Bildung, ein Wachstumsmarkt und Absolventen einer Fachhochschule/Universität haben deutlich geringere Arbeitslosenquoten als andere Bildungsabschlüsse. Gleichzeitig steigt auf dem Arbeitsmarkt die Nachfrage nach qualifizierten Mitarbeitern. Eine höhere Nachfrage kann sich positiv auf die Gehaltsentwicklung auswirken, insbesondere bei Berufen, welche sich auf Fähigkeiten der Digitalisierung fokussieren. Daneben bieten die EBS ein deutlich besseres Betreuungsangebot ihrer Studierenden als die staatlichen Hochschulen, was sich ebenfalls positiv auf die Gehaltsentwicklung auswirken kann. Aufgrund des Geschäftsmodells der einkommensabhängigen Studienkostenfinanzierung partizipiert die Gesellschaft an allen Einflussfaktoren mit, welche sich positiv auf das Gehaltsniveau von Akademikern auswirken. 4.2 Risiken Die nachfolgenden Aussagen zum künftigen Geschäftsverlauf der Gesellschaft und den Annahmen über die Entwicklung auf dem Weiterbildungsmarkt basieren auf unseren Einschätzungen, die wir aufgrund der uns vorliegenden Informationen heute als realistisch annehmen. Diese sind jedoch mit Unsicherheiten behaftet und bergen somit das unvermeidbare Risiko, dass die prognostizierten Entwicklungen weder in ihrer Tendenz noch in ihrem Ausmaß tatsächlich eintreten werden. Allgemeine Bonitäts- und Liquiditätsrisiken Die EBS Alumni Studierendenfördergesellschaft Eins mbH hat insbesondere die Investition in den beruflichen Aufstieg junger Studenten, den Geförderten, zum Gegenstand. Indem die EBS Alumni Studierendenfördergesellschaft Eins mbH die Geförderten bei dem Erwerb der Studiengebührenforderungen unterstützt, stattet sie diese indirekt mit Kapital aus. Die Gesellschaft erwirtschaftet ihre Einkünfte ausschließlich aus diesen Förderverträgen in Gestalt des Erwerbs der Studiengebührenforderungen. In diesem Fördervertrag mit der Gesellschaft verpflichtet sich der Geförderte, nach Eintritt in die Berufstätigkeit über einen definierten Zeitraum von zehn Jahren einkommensabhängige Teilbeträge an die Gesellschaft zu zahlen („Fördervergütung“). Diese Zahlungsansprüche sind nicht mit einem Rückzahlungsanspruch resultierend aus einem Darlehensvertrag vergleichbar, da es an einem unbedingten Rückzahlungsanspruch mangelt. Die Liquidität und die Bonität der Gesellschaft hängen damit davon ab, dass die Geförderten den prognosemäßigen Einkommenserwartungen an sie gerecht werden und die Förderungsvergütung in ausreichender Höhe erbracht wird, damit die Gesellschaft hieraus ausreichende Einnahmen erzielt, um ihre Verbindlichkeiten aus den Genussrechten zu erfüllen. Die Investitionen auf Ebene der Geförderten beinhalten erhebliche Risiken. Der Eintritt dieser Risiken könnte zu einem Verlust des durch die Gesellschaft eingesetzten Kapitals führen. Dies hätte wiederum negative Auswirkungen auf die Liquiditätslage und die Bonität der Gesellschaft. Marktverhältnisse Es besteht das Risiko, dass sich das allgemeine Marktumfeld ändert und sich somit die getroffenen Annahmen nicht verwirklichen. Insbesondere negative Entwicklungen am Arbeitsmarkt, das allgemeine Wirtschaftsklima aber auch eine Veränderung der Wettbewerbssituation können z.B. dazu führen, dass die Einkommensentwicklung der Geförderten anders als prognostiziert ist, oder die Ausfallquoten abweichend von der prognostizierten Höhe ausfallen. Dies kann dazu führen, dass die Gesellschaft weniger Zahlungen von Geförderten erhält, was wiederum negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben kann. COVID-19 Zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts wurde die weltweite Ausbreitung von COVID-19 von der Weltgesundheitsorganisation WHO zu einer Pandemie erklärt. Die Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft sind laut Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums nach bisherigen Erkenntnissen schwer abzuschätzen. Je länger die Ausbreitung von COVID-19 anhält, desto stärker können sich jedoch auch Auswirkungen zeigen. Wie sich diese entwickeln, ist zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts nicht abzuschätzen, weil der weitere Verlauf nicht vorhersehbar ist. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die aktuelle Finanz- und Wirtschaftslage derart verschlechtert, dass die Finanzmärkte unbeherrschbar werden und vollkommen versagen. Daraus folgende mögliche Verwerfungen der Märkte einschließlich des Marktes der Studiengebührenfinanzierung können zu einer teilweisen oder vollständigen Einschränkung der Geschäftstätigkeit der Emittentin führen. Dies kann wiederum zur Folge haben, dass es zu einer Minderung, Verspätung oder zum Ausbleiben der Zinszahlungen an den Anleger kommen kann und die Nachrangdarlehen der Anleger nicht rechtzeitig oder nicht vollständig zurückgezahlt werden können, bis hin zu einem Totalverlust des Anlagebetrags. Portfolio-Zusammensetzung Die geplanten Rückzahlungen aus den Förderverträgen basieren Ende 2019 auf einem Plan-Portfolio aus Kauf- und Abtretungsverträgen mit der EBS und Förderverträgen mit Geförderten, die an der EBS studieren. Die Prognoserechnungen basieren auf den langjährigen Erfahrungen in der einkommensabhängigen Studiengebührenfinanzierung im privaten Hochschulmarkt und Marktkenntnissen der Mitglieder der Geschäftsführung der Gesellschaft. Es ist geplant, dass das für die Investition bereitstehende Finanzierungskapital gemäß den prognostizierten Quoten verteilt wird. Die Realisierung des der Prognoserechnung zugrunde liegenden Portfolios ist jedoch unter anderem von dem Erreichen des geplanten Gesamtbetrags der angebotenen Vermögensanlage von EUR 2.000.000 abhängig und insoweit nicht vorhersehbar. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass zwar der geplante Gesamtbetrag der Vermögensanlage erreicht wird, ein größerer Teil der Anleger jedoch erst zum Ende der Zeichnungsfrist zeichnet. Dies kann sich auf die Anzahl der Investitionen bzw. das Investitionsvolumen der Gesellschaft auswirken und zur Folge haben, dass das Plan-Portfolio anders als prognostiziert ausfällt. Da die EBS Studierende für unterschiedliche Fachrichtungen und Branchen ausbildet, kann eine andere Verteilung des Plan-Portfolios dazu führen, dass sich diese Branchen in der Zukunft anders als prognostiziert entwickeln und folglich prognostizierte Einkommenshöhen geringer ausfallen. Dies kann zur Folge haben, dass die Prognoserechnung nicht gehalten werden kann und sich das wirtschaftliche Ergebnis verschlechtert. Ausfallrisiko Die Studiengänge der Studenten sind zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses 2019 bzw. des Abschlusses des Fördervertrags noch nicht abgeschlossen und haben ggf. noch nicht einmal begonnen. Es besteht das Risiko, dass das Studium nicht oder nicht prognosegemäß abgeschlossen wird. Dadurch können auf Ebene der Geförderten geringere Einkommen erzielt werden. Es wurde pauschal ein Ausfallrisiko (Studiengebührenanspruch und Vergütung) von 5% auf die prognostizierten Rückflüsse von den Geförderten an die Gesellschaft angenommen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass das tatsächliche Ausfallrisiko die prognostizierten 5% übersteigt. Sollte das prognostizierte Ausfallrisiko höher sein und die Gesellschaft daher weniger als die prognostizierten Rückflüsse von den Studierenden erhalten, kann dies negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben. Verdienstentwicklung Die Prognose der Verdienstentwicklung beruht auf historischen Durchschnittswerten. Die Gesellschaft hat keine Möglichkeit, Einfluss auf die tatsächlich erzielten Einkommen der Geförderten auszuüben. Die Verdienstentwicklung kann niedriger als geplant ausfallen. Bei der Durchführung der Auswahl der Studenten durch die EBS oder die Gesellschaft bzw. einen von diesen beauftragten Dritten besteht das Risiko, dass in beruflichen Bereichen, die die Geförderten betreffen, bestimmte Sachverhalte nicht erkannt und/oder Risiken falsch bewertet werden (z.B. Entwicklung der Einstiegsgehälter). Dies hätte negative Auswirkungen auf die Liquiditätslage und die Bonität der Geförderten und damit auf ihre Fähigkeiten, die Förderbeträge zurückzuzahlen bzw. die Fördervergütung gegenüber der Gesellschaft zu bedienen. Dadurch würde die Gesellschaft weniger Rückflüsse von den Studierenden erhalten. Dies wiederum kann sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken. Internationalität Die Geförderten stammen voraussichtlich aus unterschiedlichsten Ländern der gesamten Welt gemäß den Investitions- und Entscheidungskriterien des Auswahlverfahrens. Das Studium an der EBS ist dementsprechend ebenfalls international ausgerichtet. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass die Geförderten nach Abschluss des Studiums in Ländern der gesamten Welt eine Arbeit aufnehmen und dementsprechende Einkommen erzielen. Aufgrund dieser Internationalität besteht das Risiko, dass die Geförderten nach Beendigung des Studiums in Ländern arbeiten könnten, die eine geringere Einkommenshöhe aufweisen als z.B. Deutschland bzw. als prognostiziert. Dies kann dazu führen, dass auf Ebene der Geförderten geringere Einkommen erzielt werden. Die Einkommen der Geförderten können auch so gering ausfallen, dass die Geförderten gemäß Förderverträgen nicht verpflichtet sind, Rückzahlungen der Förderbeträge bzw. eine Vergütung zu leisten. Ausbleibende Rückzahlungen bzw. Vergütungen können sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken. Risiken aus rechtlicher Bewertung der Förderverträge Die Gesellschaft geht davon aus, dass die Förderverträge rechtlich nicht als Verbraucherdarlehen zu werten sind, da keine Zinszahlungsverpflichtung durch die Geförderten vorgesehen ist, sondern eine Vergütung, die sich nach den künftigen Einkünften des Geförderten richtet und keine unbedingte Rückzahlungspflicht besteht. Allerdings ist diese Auffassung nicht durch die Finanzverwaltung oder Rechtsprechung bestätigt. Sollte im Falle eines Rechtsstreits die Rechtsprechung eine andere Auffassung als die Gesellschaft vertreten, besteht die Gefahr, dass die mit den Geförderten getroffenen Rückzahlungs- bzw. Vergütungsvereinbarungen als unwirksam angesehen werden. Infolgedessen ausbleibende Rückzahlungen der Förderbeträge bzw. der Vergütungen können sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken. Managementrisiko / Geschäftsführungsrisiko Das Ergebnis dieser Vermögensanlage wird durch Expertise, Kenntnisse und Fertigkeiten der Geschäftsleitung der Gesellschaft beeinflusst. Ein besonderes Risiko liegt dabei darin begründet, dass die Geschäftsleitung die Marktsituation und zukünftige Entwicklung falsch einschätzen kann. Unternehmerische Fehlentscheidungen können wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben. Vertragserfüllungsrisiken Die Gesellschaft hat bereits und/oder wird mit zahlreichen Vertragspartnern Verträge abschließen. Dadurch tragen die Anleger mittelbar das Risiko, dass diese Verträge nicht oder nicht zu den geplanten Konditionen abgeschlossen werden, dass abgeschlossene Verträge anders als vereinbart ausgelegt und/oder nicht bzw. nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden. Soweit die Vertragspartner ihren Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen oder diese unzureichend umsetzen, kann dieses zu einer vorzeitigen Auflösung der Verträge führen. Daneben besteht das Risiko, dass vertragliche Vereinbarungen unwirksam oder anfechtbar sind und bestehende Verträge verändert oder aufgelöst werden. Die Störungen bei der Durchführung von Verträgen oder ihre vorzeitige Beendigung können sich negativ auf die Erträge der Gesellschaft auswirken. Rechtsstreitigkeiten Es besteht das Risiko, dass es im Zusammenhang mit der Förderung der Studenten oder im Zusammenhang mit sonstigen Verträgen zu Rechtsstreitigkeiten kommt, die negative Auswirkungen auf die Ertragslage und damit die Liquidität der Gesellschaft haben können. Interessenkonflikte bei der Brain Capital GmbH Die Brain Capital GmbH hat bereits 30 weitere Studienfinanzierungsmodelle mit Partnerhochschulen unter Einschaltung anderer Gesellschaften initiiert. Außerdem lässt sich nicht ausschließen, dass sie weitere Genussrechtsangebote in einem ähnlichen oder sogar identischen Geschäftsbereich initiiert, bevor dieses Genussrechtsangebot beendet ist. Auch hieraus können sich Interessenkonflikte, die sich negativ auf die Gesellschaft auswirken können, ergeben. Zudem erhält die Brain Capital GmbH aufgrund einer gesonderten Vereinbarung für das Förderungsmanagement eine variable Verwaltungsgebühr, welche 2,0% p.a. der kontrahierten ursprünglichen Gesamtsumme der Förderbeträge entspricht, sofern die Rückzahlungspflicht des zugrundeliegenden Fördervertrages noch nicht erloschen ist. Dieses kann einen Anreiz für die Brain Capital GmbH schaffen, möglichst schnell den Abschluss möglichst vieler Förderverträge zwischen der Gesellschaft und den Studierenden zu erreichen. Dieses kann wiederum dazu führen, dass die Gesellschaft Förderverträge abschließt, die nicht nur im Interesse der Gesellschaft liegen. Dies wiederum kann sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken. Weitere Interessenkonflikte Aus personellen Verflechtungen zwischen den Gesellschaften und einzelnen Personen können sich Interessenkonflikte ergeben. Geschäftsführer der weiteren Studienfördergesellschaften sind Dr. Marco Vietor und / oder Dr. Johannes Frankenfeld. Im Dezember 2019 wurden Dr. Rene Maler und Dr. Elisabeth Rudolf-Sipötz in die Geschäftsführung der weiteren Studienfördergesellschaften bestellt, Dr. Johannes Frankenfeld hat die Geschäftsführung der weiteren Studienfördergesellschaften verlassen. Dr. Marco Vietor und Dr. Johannes Frankenfeld sind zudem Geschäftsführer und Gesellschafter der Brain Capital GmbH. Dr. Elisabeth Rudolf-Sipötz ist ebenfalls Geschäftsführerin der Brain Capital GmbH. Zudem sind Dr. Marco Vietor und / oder Dr. Johannes Frankenfeld Geschäftsführer der Tochtergesellschaften der Brain Capital GmbH und der Brain Capital Vertriebs GmbH, die bestimmte Dienst- bzw. Vertriebsleistungen für die Gesellschaft erbringen. Im Dezember 2019 wurden Dr. Rene Maler und Dr. Elisabeth Rudolf-Sipötz in die Geschäftsführung der Brain Capital Management GmbH bestellt, Dr. Johannes Frankenfeld hat die Geschäftsführung der Brain Capital Management GmbH und Brain Capital Vertriebs GmbH verlassen. Es besteht die Möglichkeit, dass die handelnden Personen nicht die Interessen der Gesellschaft in den Vordergrund stellen, sondern eigene Interessen oder Interessen von anderen Beteiligten verfolgen. Dieses erhöhte Risiko kann sich negativ auf die Gesellschaft auswirken. Gebühren Im Zusammenhang mit dem Genussrechtsangebot fallen Gebühren und Kosten an. Bevor es zu Zahlungen durch die Gesellschaft an die Anleger kommen kann, müssen diese Gebühren, Provisionen und Kosten beglichen werden. Risiko von Euro- und/oder Finanzkrisen Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine Euro- und/oder eine weitere Finanzkrise auftritt bzw. sich die aktuelle Finanz- und Wirtschaftslage derart verschlechtert, dass die Finanzmärkte unbeherrschbar werden und vollkommen versagen. Daraus folgende mögliche Verwerfungen der Märkte einschließlich des Immobilienmarktes können zu einer teilweisen oder vollständigen Einschränkung der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft und der Darlehensnehmerin bzw. zu deren vorzeitiger Liquidation führen. Risiken einer Beendigung der Währungsunion Das System der Gemeinschaftswährung europäischer Staaten (Euro) befindet sich in einer tiefen Krise. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass dieses System zusammenbricht oder einzelne Staaten aus dem Währungsverbund ausscheiden. In diesem Fall können Währungsrisiken entstehen. So kann eine in Anspruch genommene Fremdfinanzierung sowohl der Gesellschaft in einer anderen Währung bedient werden müssen als zur Zeit der Jahresabschlussaufstellung absehbar. Sofern die Gesellschaft eine in Anspruch genommene Fremdfinanzierung in einer anderen Währung bedienen muss, kann dies für die Gesellschaft zu einem Währungsrisiko führen. Ein solches Währungsrisiko kann sich negativ auf die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft auswirken. Prognoserisiko Dieses Geschäftsmodell enthält zukunftsgerichtete Aussagen in Form von Prognosen, die mit Unsicherheiten verbunden sind. Diese beruhen auf den Einschätzungen, Annahmen, Marktbeobachtungen und Erwartungen der Gesellschaft. Es handelt sich bei den Prognosen um subjektive Einschätzungen der Gesellschaft und nicht um wissenschaftlich gesicherte Annahmen und Vorhersagen oder feststehende Tatsachen. Die Prognosen können sich als unzutreffend erweisen. Erweisen sich die Prognosen als unzutreffend, kann dies wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben. Liquiditätsrisiken / Überschuldung Die Gesellschaft kann zahlungsunfähig werden oder in Überschuldung geraten. Dies kann der Fall sein, wenn die Gesellschaft geringere Einnahmen und/oder höhere Ausgaben als erwartet zu verzeichnen hat. 4.3 Prognose für das Geschäftsjahr 2020 Die Gesellschaft plant bis Mai 2020 in Summe EUR 2.000.000 Genussrechtskapital einzusammeln. Dies wird der Gesellschaft ermöglichen, Studiengebührenforderungen- und Lebenshaltungskostenförderverträge mit ca. 55 Geförderten über ein geplantes Volumen von EUR 1.975.000 zu schließen. Von diesen ca. 55 Verträgen wurden ca. 16 bis zum Geschäftsjahresende 2019 geschlossen und die verbleibenden ca. 39 in der ersten Jahreshälfte 2020. 5 Sonstiges 5.1 Forschung und Entwicklung Die Gesellschaft betreibt keine Forschung und Entwicklung. 5.2 Zweigniederlassungen Die Gesellschaft hat keine Zweigniederlassungen. 5.3 Angaben über die im abgelaufenen Geschäftsjahr gezahlten Vergütungen Im Berichtszeitraum wurden die folgenden Vergütungen gemäß § 24 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 und Nr. 2 VermAnIG gezahlt:
6 Erklärung der gesetzlichen Vertreter Wir versichern nach bestem Wissen, dass im Lagebericht und im Jahresabschluss der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der EBS Alumni Studierendenfördergesellschaft Eins mbH vermittelt wird. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die EBS Alumni Studierendenfördergesellschaft Eins mbH, Vallendar VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der EBS Alumni Studierendenfördergesellschaft Eins mbH, Vallendar – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der EBS Alumni Studierendenfördergesellschaft Eins mbH, Vallendar für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 25 VermAnlG i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnlG in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist die Geschäftsführung verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Bad Kreuznach, den 16. September 2020 HT VIA GmbH Prof. Dr. Christian Haßlinger, Wirtschaftsprüfer Hans-Joachim Haßlinger, Wirtschaftsprüfer |
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