Ausgangssperren gelten zwischen 22 und 6 Uhr. Ausnahmen: Arbeitswege, Gassi gehen, Gefahr für Leib und Leben. Tagsüber sollen die Sachsen „nur aus triftigem Grund“ das Haus verlassen – und dürfen sich nur im 15-Kilometer-Radius bewegen.
► Die Landesgrenze darf zwar, soll aber nicht überschritten werden. Für ein Verbot fehlt die Rechtsgrundlage! Köpping: „Fahren Sie trotzdem nicht in andere Bundesländer, suchen Sie nicht die Lücken!“
► Baumärkte sind nur noch für Gewerbetreibende offen.
► Restaurants dürfen ihre Speisen liefern, man darf sie auch selbst abholen. Nur Läden mit Waren des täglichen Bedarfs, Gärtnereien und Friseure dürfen öffnen.
Spielplätze bleiben offen!
► Schulen und Kitas werden geschlossen. Notbetreuung für Eltern mit systemrelevanten Berufen geplant.
► Weihnachten (23.-27. Dezember, jeweils 12 Uhr) dürfen maximal 10, Silvester höchsten 5 Personen aus mehreren Haushalten zusammenkommen. Hier gilt die nächtliche Ausgangssperre nicht. Auch Böllern ist (noch) erlaubt.
► Die Maskenpflicht gilt generell im öffentlichen Raum („Wo sich Menschen begegnen“), wer allein in der Natur unterwegs ist, braucht keine.
► Bei Beerdigungen und Hochzeiten sind max. 10 Personen erlaubt.
► Besucher von Krankenhäusern und Pflegeheimen müssen einen negativen Corona-Schnelltest vorlegen!