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Verbot für Querdenker in Berlin zu demonstrieren
Hinweis: Verstoß der PR Relation Media Tech Ltd. gegen § 86 Absatz. 1 WpHG
Sachsen macht zu - Sachsen-Anhalt bleibt offen?

Hinweis: Verstoß der PR Relation Media Tech Ltd. gegen § 86 Absatz. 1 WpHG

kpuljek (CC0), Pixabay

Die PR Relation Media Tech Ltd. veröffentlichte kürzlich eine Anlageempfehlung (Kaufempfehlung) zur Aktie der Rainforest Resources Inc. Der BaFin liegt von dem Unternehmen keine Tätigkeitsanzeige nach § 86 Absatz 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) vor. Zudem gibt die PR Relation Media Tech Ltd. in der Anlageempfehlung fälschlicherweise an, sich bei der BaFin ordnungsgemäß angezeigt zu haben.

Nach § 86 Absatz 1 WpHG haben andere Personen als Wertpapierdienstleistungsunternehmen, Kapitalverwaltungsgesellschaften, EU-Verwaltungsgesellschaften und Investmentgesellschaften, die in Ausübung ihres Berufes oder im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit für die Erstellung von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen im Sinne der Marktmissbrauchsverordnung verantwortlich sind, dies der BaFin vor Erstellung oder Weitergabe der Empfehlungen anzuzeigen.

Dies gilt gemäß § 1 Absatz 2 WpHG auch für im Ausland tätige Analysten, sofern ihre Empfehlungen einen Emittenten mit Sitz im Inland betreffen oder diese sich auf Finanzinstrumente beziehen, die an einem inländischen organisierten Markt, einem inländischen multilateralen Handelssystem oder einem inländischen organisierten Handelssystem gehandelt werden.

Im Übrigen empfiehlt die BaFin generell, sich vor Anlageentscheidungen aus mehreren Quellen zu informieren und dabei auf deren Seriosität zu achten. Weitere Informationen zum Thema Anlagestrategie- und Anlageempfehlung finden Sie auf der Internetseite der BaFin.

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