Die BaFin warnt davor, auf ein vermeintlich lukratives Jobangebot als „Transaktionsverwalter/in“ einzugehen, welches angeblich von der Wertblick GmbH stammt.
Die Wertblick GmbH ist nicht Verfasserin der betreffenden Stellenanzeigen oder E–Mails. Vielmehr wird der Name der Gesellschaft unberechtigt benutzt, um Kontoinhaber für Tätigkeiten anzuwerben, die vermutlich der Verdeckung von Straftaten dienen.
Denn die angebotene Tätigkeit besteht darin, über das eigene inländische Bankkonto Zahlungen Dritter entgegen zu nehmen und diese an Dritte weiterzuleiten. Die auf das Konto des „Transaktionsverwalters“/der „Transaktionsverwalterin“ überwiesenen Gelder stammen dabei vermutlich von Dritten, die selbst Opfer krimineller, insbesondere betrügerischer Hand-lungen geworden sind. Darüber hinaus ist die Tätigkeit als „Transaktionsverwalter/in“ erlaubnispflichtig nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG).
Vor einer derartigen Tätigkeit, die bislang häufig als „Tätigkeit als Treuhandassistent/in“ bezeichnet wurde, hat die BaFin bereits mehrfach gewarnt. Die oftmals in Aussicht gestellte „Anmeldung des privaten Kontos bei der BaFin“ und in diesem Zusammenhang versendete „Bestätigungen“ sind gezielte Täuschungen über die Legitimität des Geschäftsmodells. Derartige Eintragungen sind gesetzlich nicht vorgesehen und werden von der BaFin auch nicht vorgenommen.