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Deutsche Handelsbank AG: Anordnung zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
BaFin weist auf Praktiken unseriöser Kreditvermittler hin

Deutsche Handelsbank AG: Anordnung zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

sbtlneet (CC0), Pixabay

Die BaFin hat am 02. November 2020 gegenüber der Deutschen Handelsbank AG angeordnet, angemessene interne Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen und allgemeine Sorgfaltspflichten einzuhalten. Die Anordnung ergeht auf Grundlage des § 51 Abs. 2 Satz 1 des Geldwäschegesetztes (GwG).

Diese Veröffentlichung erfolgt aufgrund von § 57 GwG.Der Bescheid ist seit dem 16. November 2020 bestandskräftig.

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