Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 13. Oktober 2020 ein erneutes Ordnungsgeld in Höhe von 1.000.000 Euro zulasten der Deutsche Cannabis AG festgesetzt.
Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die Deutsche Cannabis AG hatte die Konzernrechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2016 nicht beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.
Die Gesellschaft kann gegen die Ordnungsgeldentscheidung Beschwerde einlegen.