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Geno Wohnbaugenossenschaft eG – soll man mit dem Insolvenzverwalter einen Vergleich schließen?

Eine Frage, die uns in den letzten Wochen immer öfter gestellt wird, da der Insolvenzverwalter der Geno eG derzeit wohl verstärkt Genossenschaftsmitglieder anschreibt und von ihnen Geld haben will.

Zunächst einmal muss man auch den Insolvenzverwalter in Schutz nehmen, denn von dem Geld hat der Insolvenzverwalter persönlich natürlich nichts. Im Gegenteil letztlich kommt das so zur Insolvenzmasse eingeholte Geld dann wieder allen geschädigten Genossen zu Gute bei der Verteilung der Insolvenzmasse.

Wissen sollte man auch, dass der Insolvenzverwalter hier ja nur als Dienstleister für das Insolvenzgericht tätig ist. Mithin ist auch er nur ein Dienstleister.

Natürlich kann der Insolvenzverwalter selber auch in die Haftung kommen, wenn er Ansprüche nicht geltend machen würde. Ansprüche wie die, die er nun gegenüber so manchem Genossen geltend machen will und in dem Fall auch muss.

Nun bietet der Insolvenzverwalter, so hört man, dem einen oder anderen Genossen dann auch „auskömmliche Vergleiche“ an, wobei man natürlich ehrlich sagen muss, das kein Genosse, wir auch nicht, überhaupt Verständnis dafür haben, dass man für die Gaunereien von Herrn Meier nochmals bezahlen soll.

Leider, so Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen, ist der Insolvenzverwalter hier im Recht. Nicht weil ich das als Anwalt so sehe, sondern so Jens Reime weiter, weil es mittlerweile diverse Landgerichts Entscheidungen gibt, die die Rechtsauffassung des Insolvenz-verwalters alle bestätigen.

Führt man also einen Prozess, dann wird auch der möglicherweise dann mit einem Vergleich enden, dann aber eben mit wesentlich höheren Kosten. Manchmal ist es besser sich auf einer vernünftigen Basis mit dem Insolvenzverwalter zu einigen, auch wenn man dafür 2 Fäuste in der Tasche machen muss. Ich empfehle allen meinen Mandanten den Weg einer vergleichsweisen Einigung mit dem Insolvenzverwalter. Dies ist offensichtlich der geringste mögliche Schaden, der derzeit entstehen kann.

Natürlich, so Jens Reime weiter, gibt es dann auch Kollegen, die trotzdem den Klageweg gehen wollen. Ich frage mich allerdings, warum es dann bisher keine Urteile gibt, die die Rechtsposition dieser Kollegen untermauern. Wie sie schon richtig berichtet haben, kenne auch ich nur Urteile im Sinne des Insolvenzverwalters.

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