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Klatsche für die Staatsanwaltschaft Frankfurt im Mahagoni Prozess

QuinceCreative (CC0), Pixabay

Mit Freisprüchen für beide Angeklagte ist der Prozess um mutmaßliche Betrügereien mit Mahagoniholz-Plantagen in der Karibik zu Ende gegangen.

Das Landgericht Frankfurt äußerte am Mittwoch nach 21 Verhandlungstagen „ganz erhebliche Zweifel an der Schuld der beiden 47 und 53 Jahre alten Angeklagten“. Es sei keine Täuschung im Sinne des Betrugsparagrafen erkennbar. Die 64 Anleger, die zusammen rund 600.000 Euro verloren hatten, seien nicht über mögliche Risiken bei der Baum-Pflege getäuscht worden. Die Plantage habe nachweislich existiert.

Hier hat die zuständige Staatsanwaltschaft wohl schlampige Arbeit geleistet. Wie man aus dem Umfaeld der nun freigesprochenen Angeklagten gehört hat, will man nun auf Schadensersatz klagen. Hier geht man von einem hohen 6-stelligen Betrag aus der da als Entschädigungsleistung auf den Staat zukommen könnte.

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