Geht der Versuch der erneuten Anleger-Abkassiererei schon wieder los? Im Moment ist dies natürlich nur eine Mutmaßung, aber ich bin mir sicher, dass ich mit meiner Vermutung/Meinung da richtig liegen werde.
Das Thema „gemeinsamer Vertreter nach dem Schuldverschreibungsgesetz“ kennen wir noch allzu gut aus dem Infinus Verfahren.
Ein Verfahren, wo der Bundesgerichtshof dann entschieden hat, dass genau dieser bestellte gemeinsame Vertreter eben nicht aus der Insolvenzmasse bezahlt werden darf und kann, sondern von jedem Anleger dann einzeln zu bezahlen ist. Das ist dann für den vom Insolvenzverwalter bestimmten Rechtsanwalt die Lizenz zum Gelddrucken. Anleger würden dann hier zum 2. Mal unnötig abkassiert eigentlich sogar zwangsweise.
Dem werden wir nicht tatenlos und widerspruchslos zusehen von Seiten der IG adcada. Im Gegenteil, wir werden den betreffenden möglicherweise vom Insolvenzverwalter bestimmten / vorgeschlagenen Rechtsanwalt natürlich über unsere medialen Möglichkeiten als Abkassierer an den Pranger stellen.
Im Infinus Verfahren war das mit dem gemeinsamen Gläubigervertreter sicherlich noch nachvollziehbar aufgrund der Anzahl der Anleger, aber adcada ist der Sache ein sehr viel kleinerer Vorgang. Da braucht es keinen gemeinsamen Vertreter.
Schließen Sie sich jetzt unserer kostenfreien Interessengemeinschaft ig-adcada.diebewertung.de an. Helfen Sie uns, die Abkassierer „bloß zu stellen“. Zeigen wir dem Insolvenzverwalter, sollte er möglicherweise diesen Gedanken haben, die rote Karte.