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GARANTIS GmbH & Co. KG – könnte ein Unternehmen das überstehen?

AbsolutVision (CC0), Pixabay

Überall kann man im Internet lesen, dass das genannte Unternehmen derzeit scheinbar Probleme hat mit dem rechtlichen Halt der Nachrangklausel in seinen Verträgen.

Auch hier war diebewertung.de wieder einmal das erste Portal, das vor einem Investment in dieses Produkt öffentlich gewarnt hatte.

https://www.diebewertung.de/totalverlustrisiko-garantis-gmbh-co-kg-nachrangdarlehen300034-2/

Nun haben wir natürlich außer einer innerlichen Befriedigung nichts, außer „Recht zu haben“, insofern ärgert uns in der Redaktion natürlich immer, dass solche Fälle überhaupt noch passieren.

Wir kennen leider genügend andere Unternehmen, die an solch einem „nicht halten der Nachrangklausel dann auch wirtschaftlich gescheitert“ sind.

Die Dummen sind dann auch in diesem Fall immer, so Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen, die Anleger, aber auch der Vertrieb, der hier diese Kapitalanlage vermittelt hat.

Das sind natürlich dann immer die Lieblingsgegner der Anleger- und Verbraucherschutzanwälte. Trotzdem, so Rechtsanwalt Jens Reime, darf man natürlich als Anwalt nicht „blind drauf los klagen“, denn man muss erst einmal schauen, ob der, den man als Anwalt verklagen will, überhaupt wirtschaftlich der Lage ist, einen verlorenen Prozess auch bezahlen zu können.

Solche Vermittlungen von Nachrangdarlehen sind in den seltensten Fällen übrigens von einer Vermögensschadenshaftpflicht gedeckt, so dass man letztlich nur immer auf das Privatvermögen des Vermittlers zurückgreifen kann.

Natürlich bekomme ich auch gerne Mandate, aber annehmen tue ich nur die, die dann auch wirtschaftlich Sinn machen für die von mir vertretenen Mandate, so Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen. Gute Einstellung finden wir.

Interessant ist auch, dass es keine abrufbare Bilanz zu dem Unternehmen gibt nach der Bilanz des Eröffnungsjahres. Wie viel Anlegergelder da möglicherweise im Feuer liegen, wissen wir nicht.

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