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Tesla darf nicht für „autonomes Fahren“ werben

Blomst (CC0), Pixabay

Das hat das Landgericht München I gestern geurteilt. Werbeaussagen wie „volles Potenzial für autonomes Fahren“, „Autopilot: inklusive“ und „Bis Ende des Jahres: Autonomes Fahren innerorts“ darf die Deutschland-Tochter nun nicht mehr verwenden. Das Gericht gab damit einer Klage der „Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs“ statt. Die Slogans seien für die Verbraucher irreführend, befand das Gericht. Echtes autonomes Fahren sei mit den Fahrassistenz-Systemen von Tesla nicht möglich. Zudem sei es in Deutschland bisher gar nicht erlaubt (Az. 33 O 14041/19).

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Tesla hat nun einen Monat Zeit, dagegen Berufung vor dem Münchner Oberlandesgericht einzulegen. Eine Stellungnahme des Autobauers war zunächst nicht zu erhalten.

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