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myLoc managed IT AG gegen Blockchain Technologies AG – Öffentliche Zustellung des Versäumnisurteils
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myLoc managed IT AG gegen Blockchain Technologies AG – Öffentliche Zustellung des Versäumnisurteils

OpenClipart-Vectors / Pixabay

Landgericht Düsseldorf

Benachrichtigung

40 O 23/20

In dem Rechtsstreit

myLoc managed IT AG

gegen

Blockchain Technologies AG

hat das Landgericht Düsseldorf durch Beschluss vom 25.05.2020 gemäß § 185 ZPO die öffentliche Zustellung des Versäumnisurteils vom 08.05.2020 an Blockchain Technologies AG, Thurn- und Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt angeordnet.

Das oben bezeichnete Schriftgut wird durch Aushang dieser Benachrichtigung an der Gerichtstafel öffentlich zugestellt. Das Schriftgut gilt 1 Monat nach Aushang der Benachrichtigung als zugestellt (§ 188 ZPO).

Die Zustellungsempfängerin wird darauf hingewiesen, dass mit der erfolgten Zustellung unter Umständen Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Enthält das Schriftgut eine Ladung, so kann die Versäumung des Termins Rechtsnachteile zur Folge haben.

Das Schriftgut kann auf der Geschäftsstelle des Landgerichts Düsseldorf, Zimmer Nr. 4.134 eingesehen werden.

Düsseldorf, 25.05.2020

Landgericht

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