Die am 26. Juni 2019 öffentlich bekannt gemachte Allgemeinverfügung zur Erteilung einer Rückkauferlaubnis (Gz: AG 2-FR 1900-2019/0001) hat die BaFin heute durch eine erneute Allgemeinverfügung (Gz: AG 2-FR 1900-2020/0001) um ein halbes Jahr bis einschließlich 28. Dezember 2020 verlängert.