Die Corona-Warn-App des RKI gilt als vorbildlich in Sachen Datenschutz: Sie arbeitet anonym, speichert Daten dezentral und ortet den Nutzer nicht. Trotzdem braucht sie auf Android-Handys Zugriff auf die Standortermittlung. test.de erklärt, warum das so ist und wie datenschutzbewusste Nutzer reagieren können.
Überraschende Frage nach dem Standort
Viele, die großen Wert auf ihre Privatsphäre legen, lassen die Ortungsfunktion ihres Smartphones meist abgeschaltet und aktivieren sie nur bei Bedarf, etwa zum Navigieren. Doch mancher Android-Nutzer, der so vorgeht, wird sich bei der Installation der neuen Corona-Warn-App des Robert-Koch-Instituts wundern: Beim ersten Start fordert sie den Nutzer auf, die Standortermittlung seines Handys zu aktivieren. Dabei soll die Warn-App doch nur vor möglichen Begegnungen mit Infizierten warnen – ohne das Handy dabei zu orten!
Entwarnung in der Datenschutzerklärung
Warum benötigt eine App, die den Standort nicht ermittelt, Zugriff auf die Ortungsfunktion? In der Datenschutzerklärung zur App steht dazu im Absatz 7b zu den App-Berechtigungen auf Android-Smartphones: „Die Standortermittlung Ihres Smartphones muss aktiviert sein, damit Ihr Gerät nach Bluetooth-Signalen anderer Smartphones sucht. Standortdaten werden dabei jedoch nicht erhoben.“
Auch Bluetooth zählt zur Standortermittlung
Tatsächlich liegt die Erklärung im Rechte-Management von Android: Das zählt zur „Standortermittlung“ nicht nur die Ortung per GPS, Mobilfunk- oder WLan-Netze, sondern auch den Bluetooth-Funk. Begründung: Auch über Bluetooth lassen sich Rückschlüsse auf den Standort ziehen. Damit die Corona-Warn-App per Bluetooth Daten mit anderen Handys austauschen und gegebenenfalls vor Begegnungen mit Infizierten warnen kann, muss auf Android-Geräten darum die Ortungsfunktion dauerhaft eingeschaltet sein – obwohl die Warn-App selbst nichts ortet.
Standort-Zugriff für einzelne Apps regeln
Solange die Standortermittlung eingeschaltet ist, könnten allerdings auch andere Apps sie nutzen, die in Sachen Datenschutz vielleicht weniger unbedenklich sind als die Warn-App. Dafür gibt es eine Lösung: Android-Nutzer können den Zugriff auf die Ortungsfunktion jeder einzelnen App erlauben oder verbieten. Die entsprechende Funktion findet sich im Einstellungsmenü in der Regel unter: Apps>App-Berechtigungen>Standort.
In der dort angezeigten Liste aller installierten Apps sollte man dieses Zugriffsrecht nur den wenigen Apps zugestehen, die es zwingend brauchen – zum Beispiel Navigations- oder Nahverkehrs-Apps.
Quelle: https://www.test.de/Corona-App-Standort-Zugriff-auf-Android-Handys-5624423-0/