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Warnung vor Bit-Holdings und der Plattform bit-holdings.com

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Die schweizerische FINMA führt und veröffentlicht eine Warnliste mit Unternehmen, die möglicherweise ohne Bewilligung eine Tätigkeit ausüben, bewilligungspflichtig sind und unter die Aufsicht der FINMA fallen. Auf diese Warnliste hat sie das o.g. Unternehmen gesetzt.

Auf der Webseite www.bit-holdings.com behauptet das Unternehmen, die weltgrößte und fortgeschrittenste Kryptowährungsplattform zu sein. Seinen Sitz habe Bit-Holdings in „6 London Street, EC3R 7LP London, United Kingdom“ sowie in der „Seedammstrasse 3, 1st floor, 8808 Pfaeffikon SZ, Zurich, Switzerland“ (Tel.: 44 208 0893085, E-Mail: support@Bit-Holdings.com).

Verschiedene Tätigkeiten in der Finanzbranche setzen eine Bewilligung der FINMA voraus. Sofern die FINMA Hinweise darauf erhält, dass Anbieter – bewusst oder unbewusst – ohne Bewilligung Tätigkeiten ausüben, für die eine solche erforderlich wäre, leitet sie entsprechende Abklärungen ein.

Erhärtet sich der Verdacht, kann die FINMA mit sogenannten Enforcement-Verfahren gegen unerlaubt tätige Anbieter vorgehen und Massnahmen verfügen, die bis hin zu einer Liquidation des Unternehmens führen können

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