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Urteil wegen Anstiftung zur Diskriminierung gegen „Palästinakollektiv 68“ unzulässig
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Urteil wegen Anstiftung zur Diskriminierung gegen „Palästinakollektiv 68“ unzulässig

witwiccan / Pixabay

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat das Urteil eines französischen Gerichtes gegen pro-palästinensische Aktivisten als Verletzung der Meinungsfreiheit verurteilt.

Elf Mitglieder der Gruppe „Palästinakollektiv 68“ hatten 2016 den EGMR angerufen, nachdem sie zuvor von dem Gericht wegen Anstiftung zur Diskriminierung verurteilt worden waren. Sie hatten 2009 und 2010 im Rahmen der internationalen Israel-Boykott-Kampagne BDS bei Aktionen vor einem Supermarkt im französischen Illzach Kunden aufgefordert, keine israelischen Produkte zu kaufen.

Der EGMR hat nun geurteilt, dass die Aktionen der Gruppe als „politische Meinungsäußerung“ zulässig und von öffentlichem Interesse seien. Frankreich müsse nun jedem der Beschuldigten 7.380 Euro Schadensersatz sowie der Gruppe zusammen 20.000 Euro für Verfahrenskosten bezahlen.

Der politische Diskurs sei naturgemäß häufig polemisch, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Trotzdem sei er auch dann von öffentlichem Interesse, es sei denn, es käme zu „Aufrufen zur Gewalt, zum Hass oder zur Intoleranz“.

Der Verband Frankreich-Palästina-Solidarität begrüßte die Entscheidung. Der Aufruf zum Boykott sei damit „als Bürgerrecht anerkannt“. Auch Amnesty International Frankreich lobte die Entscheidung des Gerichts. Sie setze ein Zeichen gegen den „Missbrauch von Anti-Diskriminierungs-Gesetzen“ gegen Aktivisten, die israelische Menschenrechtsverletzungen anprangern.

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