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Equalizer LTD/ Capital GMA (capitalgmafx): BaFin untersagt unerlaubt erbrachten Eigenhandel

geralt (CC0), Pixabay

Die BaFin hat gegenüber der Equalizer LTD, Burgas, Bulgarien, mit Bescheid vom 22. Mai 2020 die sofortige Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels angeordnet.

Das Unternehmen bietet deutschen Kunden auf der von ihr betriebenen Handelsplattform www.capitalgmafx.com finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for DifferenceCFD) an.

Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG), ohne über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen. Es handelt daher unerlaubt.

Die Gesellschaft behauptet zudem, von der BaFin beaufsichtigt zu sein. Dies trifft nicht zu.

Dieser Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

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