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Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen Elanix Biotechnologies AG

succo / Pixabay

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 26. März 2020 ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 Euro zulasten der Elanix Biotechnologies AG festgesetzt.

Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die Elanix Biotechnologies AG hatte die Konzernrechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2018 nicht rechtzeitig beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.

Die Gesellschaft kann gegen die Ordnungsgeldentscheidung Beschwerde einlegen.


Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 13. März 2020 ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 Euro zulasten der Elanix Biotechnologies AG festgesetzt.

Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die Elanix Biotechnologies AG hatte die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2018 nicht rechtzeitig beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.

Die Gesellschaft kann gegen die Ordnungsgeldentscheidung Beschwerde einlegen.

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