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Quantum Technologies Fund Limited/ Quantum Hedge Fund Limited: BaFin untersagt Anlageverwaltung

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Peggy_Marco (CC0), Pixabay

Die BaFin hat mit Bescheid vom 14. Mai 2020 gegenüber Quantum Technologies Fund Limited, firmierend auch unter Quantum Hedge Fund Limited, Hongkong, die sofortige Einstellung der unerlaubt betriebenen Anlageverwaltung angeordnet (Adresse: 903 Dannies House, 20 Luard Road, Wan Chai, Hong Kong, E-Mail: invest@qhf.ai, Internetseite: www.quantumfund.ai).

Über die Webseite sowie über ein Netz von unter anderem deutschen Vermittlern im Rahmen eines „Agenturprogrammes“ bietet das Unternehmen fertige „Portfolien“ an. Es gibt vor, seine Anleger an der Wertentwicklung dieser Produkte zu beteiligen. Es ist keine konkrete Anlagestrategie erkennbar. Die Anleger treffen selbst keine Entscheidung, in welche konkreten Finanzinstrumente ihr Geld investiert werden soll.

Damit erbringt Quantum Technologies Fund Limited gewerbsmäßig die Anlageverwaltung nach § 1 Absatz 1a Satz 1 Nr. 11 Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin verfügt es jedoch nicht. Es handelt daher unerlaubt.

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