Heute 9:30 wird der Bundesgerichtshof erstmals über eine Schadensersatzklage eines vom Dieselskandal betroffenen VW-Kunden urteilen. Das Resultat dürfte dann als Grundsatzurteil dienen, da es bisher kein höchstrichterliches Urteil in Deutschland gibt.
Der Kläger will für seinen 2014 gebraucht gekauften VW Sharan den vollen Kaufpreis rückerstattet bekommen. Die Karlsruher Bundesrichter müssen prüfen, ob ihm wegen „vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung“ Schadenersatz zusteht und wenn ja, dann wieviel.
In Deutschland sind vom sogenannte Dieselskandal mehr als zwei Millionen Kunden betroffen. Für VW anhängig sind hierzulande rund 68.000 Klagen.