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Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Geschäftsführungsgesellschaft Triotex Verwaltungs UG
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Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Geschäftsführungsgesellschaft Triotex Verwaltungs UG

geralt / Pixabay

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Triotex Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), c/o Deniz Zambak, Virchowstraße 2a, 15831 Blankenfelde-Mahlow, vertreten durch den Geschäftsführer Deniz Zambak, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 136296
Geschäftszweig: Geschäftsführungsgesellschaft
– Schuldnerin –

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 09.04.2020 um 17.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Sven Kirchner
Kurfürstendamm 26a, 10719 Berlin
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 27.05.2020 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Insolvenzgläubiger, die Insolvenzverwalterin/der Insolvenzverwalter und die Schuldnerin/der Schuldner erhalten Gelegenheit, bis 08.07.2020 (Widerspruchsfrist) den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch durch einen Insolvenzgläubiger oder durch die Insolvenzverwalterin/den Insolvenzverwalter erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Hat der Schuldner/die Schuldnerin eine titulierte Forderung bestritten, so obliegt es dem Schuldner/der Schuldnerin binnen einer Frist von einem Monat, die im schriftlichen Verfahren mit dem Bestreiten der Forderung beginnt, den Widerspruch zu verfolgen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist gilt ein Widerspruch als nicht erhoben.
Der Schuldner/Die Schuldnerin hat dem Gericht die Verfolgung dieses Anspruchs nachzuweisen.

Auf einen Berichtstermin wird verzichtet (§ 29 Abs.2 S.2 InsO).
Stichtag, der die erste Gläubigerversammlung ersetzt, ist der 08.07.2020. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit bis zum Stichtag Anträge auf Neuwahl des Verwalters (§ 57 InsO) schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen. Gehen bis zum Stichtag keine Anträge ein, so verbleibt es bei der bisherigen Bestellung.
4. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
5. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
6. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
7. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

36t IN 1433/20 Amtsgericht Charlottenburg, 16.04.2020

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