Auch auf der Seite der Stiftung Warentest wird über die BaFin-Verfügung gegen die adcada GmbH berichtet. Dort wird auch bestätigt, wie uns der Anwalt des Unternehmens freundlicherweise schon mitgeteilt hatte, dass das Unternehmen „gegen die noch nicht bestandskräftige Verfügung der Bafin rechtliche Schritte eingeleitet“ hat.
Desgleichen wird in dem Artikel darauf verwiesen, dass adcada noch immer auf der Warnliste für Geldanlagen der Stiftung stehe. Anfänglich ging es um Sprüche „wie ‚Die clevere Festgeld Alternative‘ oder eine ‚Geldanlage, die die Sicherheit klassischer Festgeldanlagen mit sich bringt'“, die bei Anlegern den Eindruck erweckten, „dass Zinsen zwischen 5 und 8 Prozent sicher zu erwirtschaften seien.“ Zudem geht der Bericht auf das aktuelle Investmentangebot auf ein ADCADA.healthcare ein, bei dem 12% Zinsen pro Jahr beworben werden.
Sie finden die genannten Punkte und weitere in unserer Kurzchronik zur adcada.