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Autohäuser zu Recht geschlossen?

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat den Antrag eines Autohauses auf Öffnung abgelehnt mit dem Verweis auf die Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus. Die von der Bremer Regierung erlassene Verordnung sei mit das Infektionsschutzgesetz vereinbar. Die angeordneten Schließungen seien sowohl hinsichtlich des Umfangs als auch mit der Dauer bis zum 19. April „verhältnismäßig“.

Dem Gericht sei zwar bewusst, dass die Betroffenen zum Teil erhebliche Einkommenseinbußen erleiden, aber der Gesundheitsschutz rechtfertige auch einschneidende Maßnahmen. Besondere Härten könnten immerhin durch die unterschiedlichen staatlich bereitgestellten Soforthilfen abgefedert werden.

Am gestrigen Donnerstag haben Autoindustrie, Handel und die Industriegewerkschaft Metall in einem Brief an Bundeskanzlerin Merkel gegen diese Regelung protestiert, da dies neben dem Verlust bei den Händlern auch auf die herstellende Industrie durchschlage. Gerade im Fahrzeughandel könne aber der Infektionsschutz von Kunden und Mitarbeitern in besonderem Maße gewährleistet werden, da vergleichsweise große Flächen einer geringen Zahl gleichzeitig anwesender Kunden gegenüberstehe.

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