Start Verbraucherschutz Rahmenwerk über Marktrisiken und Säule-3-Offenlegungspflichten verschoben

Rahmenwerk über Marktrisiken und Säule-3-Offenlegungspflichten verschoben

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Esmoth (CC0), Pixabay

Die Gruppe der Zentralbankpräsidenten und Leiter der Bankenaufsichtsinstanzen (Group of Governors and Heads of Supervision – GHoS) hat als Lenkungsgremium des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht BCBS am 27. März beschlossen, den Zeitplan der Implementierung des Basel III-Finalisierungspaketes zu verlängern.

Das soll operationelle Zusatzkapazitäten in der Corona-Krise freisetzen. Es sei wichtig, dass Banken und Aufseher ihre Ressourcen darauf fokussierten, der Realwirtschaft die kritischen Bankdienstleistungen bereitzustellen und das Finanzsystem zu stabilisieren.

Das Datum, zu dem die BCBS-Mitglieder die Basel-III-Standards aus dem Dezember 2017 vollständig umsetzen müssen (Implementation Date), verschob der Basler Ausschuss um ein Jahr auf den 1. Januar 2023. Die Übergangsfristen für den OutputFloor gelten nun bis zum 1. Januar 2028, statt bis zum 1. Januar 2027. Neues Implementation Date für das Rahmenwerk über Marktrisiken (Market-Risk Framework) und die Säule-3-Offenlegungspflichten (Pillar-3-disclosure requirements) ist jeweils der 1. Januar 2023.

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