Die Degussa Bank macht mit ihrem „Vermögensbrief“ ein Angebot, dass man auf den ersten Blick nicht abschlagen kann:
„2,75 % – Ihre finanzielle Perspektive trotz Zinstief.
Kapital planbar und sicher vermehren, mit dem Vermögensbrief der Degussa Bank.
Jetzt langfristig planbar in den nachrangigen Vermögensbrief der Degussa Bank investieren und dabei von einer überdurchschnittlichen Verzinsung profitieren.“
Wenn man sich das Angebot dann aber mal im Detail anschaut, klingt es nicht mehr so verlockend:
Daten und Fakten | |
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Währung | Euro (EUR) |
Mindestanlagebetrag | EUR 10.000 je Anleger |
Maximaler Anlagebetrag | Nicht festgelegt |
Verzinsung | 2,75 % pro Jahr |
Zinsgutschrift | Jährlich zum 30. Dezember sowie am Ende der Laufzeit nach Fälligkeit |
Laufzeit | 10 Jahre |
Fälligkeitstag | Nach 10 Jahren wie im Vertrag festgelegt, sofern das Kündigungsrecht der Degussa Bank AG nicht ausgeübt wurde |
Verfügbarkeit des eingesetzten Kapitals | Am Ende der Laufzeit nach Fälligkeit wie im Vertrag festgelegt |
Kündigungsrecht der Herausgeberin | Der Degussa Bank AG ist ein Kündigungsrecht nach Ablauf von 5 Jahren eingeräumt (ordentliches Kündigungsrecht) |
Kündigungsrecht des Anlegers | Eine ordentliche Kündigung durch den Anleger ist nicht vorgesehen |
Status | Nachrangig |
Kundeninformation | Detailinformationen zum nachrangigen Vermögensbrief der Degussa Bank AG Sonderbedingungen für den nachrangigen Vermögensbrief der Degussa Bank AG |
Ein nachrangiges Darlehen über eine Laufzeit von 10 Jahren? Man selber darf auch nicht vorzeitig aussteigen, obwohl sich die Bank das Recht einbehält? Aus unserer Sicht sollten Sie die Finger von diesem Totalverlustangebot lassen. Und nun, während Corona, erst recht!