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Warnung vor Kepercoin

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geralt / Pixabay

Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann ua gemäß § 94 Abs 9 Zahlungsdienstegesetz 2018 (ZaDiG 2018) die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Zahlungsdienste (§ 1 Abs. 2 ZaDiG 2018) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 28.03.2020 teilt die FMA daher mit, dass

Kepercoin mit Sitz am Bahnhofplatz 10A in 3011 Bern, Schweiz (Web: https://kepercoin.com/, E-Mail: support@kepercoin.com, Tel.: +41315087471)

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Zahlungsdienste in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Erbringung von Zahlungsdiensten (§ 1 Abs. 2 Z 1-8 ZaDiG 2018) nicht gestattet.

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