Start Allgemein Bergfürst-Projekt „Wien – Manner Villa“ mit dem üblichen Risiko

Bergfürst-Projekt „Wien – Manner Villa“ mit dem üblichen Risiko

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Tama66 (CC0), Pixabay

4,35 Millionen Euro möchte Bergfürst von Kleinanlegern einsammeln, um die Jugendstil-Firmenvilla des Wiener Unternehmers Manner zu sanieren und umzubauen. Auch hier besteht das übliche Risiko, da Sie nur mit einem Nachrangdarlehen abgesichert sind. Auch die Höchstbetragsbürgschaften in Höhe von zwei Millionen Euro vermindern das Risiko nicht wirklich, da zum einen unklar ist, ob die beiden geschäftsführenden Gesellschafter Herr Peter Kleinfercher und Herr Michael Kuenburg überhaupt über so viel Vermögen verfügen und zum anderen sie ja nicht den kompletten Finanzierungsbetrag abdecken.

Ob das Projekt erfolgreich war, erfahren Sie erst nach maximal drei Jahren. Verantwortlich ist laut der Webseite:

„Das Projekt wird von der Villa M 17 GmbH & Co. KG durchgeführt. Die Gesellschaft hat ihren Sitz unter der Adresse Thomas-Morgenstern-Platz 1 in 9871 Seeboden. Gegenstand der Gesellschaft ist der Erwerb, die Errichtung, Vermietung, Verpachtung und Verwertung von Immobilien. Persönlich haftende Gesellschafterin der Villa M 17 GmbH & Co. KG ist die K&K Immobilien GmbH. Einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführer sind die Herren Peter Kleinfercher und Michael Kuenburg. Kommanditisten sind die Michael Kuenburg Immobilien Holding GmbH und die PK Immobilien Holding GmbH.“

Die Kernzahlen sind laut Bergfürst:

  • Projektimmobilie: Umbau und Sanierung einer Industriellenvilla in beliebter Wiener Lage
  • Feste Verzinsung von 6,75 % p.a.
  • Maximallaufzeit von 3 Jahren (31.03.2023)
  • Mindestlaufzeit von 12 Monaten (31.03.2021)*
  • Sicherheit in Form einer Hypothek sowie persönlichen Bürgschaften der Geschäftsführer
  • Baugenehmigung liegt vor
  • Referenz-Projekte: Das Team um Hr. Kuenburg und Hr. Kleinfercher hat bereits drei Bauvorhaben erfolgreich über BERGFÜRST finanziert und eine fällige Vermögensanlage fristgemäß und in vollem Umfang zurückgeführt.

* Ihr eingezahltes Kapital wird bereits nach Ablauf der Widerrufsfrist von 14 Tagen verzinst. Die Emittentin kann, etwa bei vorzeitigem Projektabschluss, ab dem angegebenen Mindestlaufzeitdatum zurückzahlen.

 

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