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Landgericht Stade: Zahlungsanspruch des Landes Niedersachsen

stevepb (CC0), Pixabay

Landgericht Stade, 5. Große Strafkammer als Wirtschaftsstrafkammer

500 KLs 9/17

In dem vorgenannten Verfahren beabsichtigt das Gericht gemäß § 111 Abs. 6 Strafprozessordnung a.F. festzustellen, dass das Land Niedersachsen mit Ablauf des 30.11.2019 einen Zahlungsanspruch in Höhe von 270.027,93 € gegen Jens Matthies erworben hat.

Der Rechtserwerb des Landes Niedersachsen ist gemäß § 111i Abs. 5 Strafprozessordnung a.F. kraft Gesetzes eingetreten, sofern nicht

― der Verletzte zwischenzeitlich wegen seiner Ansprüche im Wege der Zwangsvollstreckung oder der Arrestvollziehung verfügt hat,

― der Verletzte nachweislich aus Vermögen befriedigt worden ist, das nicht beschlagnahmt oder im Wege der Arrestvollziehung gepfändet worden war,

― zwischenzeitlich Sachen nach § 111k Strafprozessordnung a.F.an den Verletzten herausgegeben oder hinterlegt worden sind oder

― Sachen nach § 111k Strafprozessordnung a.F. an den Verletzten herauszugeben gewesen wären und dieser die Herausgabe vor Ablauf der in § 111i Absatz 3 Strafprozessordnung a.F. genannten Frist beantragt hat.

Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 2 Wochen nach Veröffentlichung dieser Mitteilung im Bundesanzeiger.

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