Wir haben am heutigen Vormittag ein Gespräch mit dem Insolvenzverwalter der PIM Gold GmbH, Dr. Renald Metoja, geführt. Es ging um den Abbruch der Gläubigerversammlung am 28. Februar, auf der direkt ein neuer Termin und Ort genannt wurde. Bereits am Freitag hatten wir dem Amtsgericht Offenbach als zuständiges Insolvenzgericht eine Presseanfrage zu diesem Vorgang übermittelt. Eine Antwort dazu steht derzeit noch aus.
Dr. Metoja hat in unserem Gespräch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Planung und Durchführung der Gläubigerversammlung alleine in der Verantwortung des Amtsgerichtes Offenbach lag. Er sei lediglich als zuständiger Insolvenzverwalter und redender Gast eingeladen gewesen. Auf unsere Frage, wie denn so schnell ein neuer Veranstaltungsort genannt werden konnte, antwortete uns Dr. Metoja, dass noch während der Gläubigerversammlung, als man erkannt habe, dass das nichts mehr wird an diesem Tag, man direkt mit dem Betreiber der Stadthalle Langen eine Vereinbarung hat treffen können.
Dr. Metoja bestätigte auch, dass die erteilten Vollmachten zur Vertretung in der Gläubigerversammlung ihre Gültigkeit behalten würden, auch wenn dort nicht explizit der 28. Februar 2020 eingetragen sei. Sollte dieses Datum explizit genannt sein, wäre es eine Entscheidung des zuständigen Insolvenzgerichtes, wie diese Vollmachten zu bewerten seien. Des Weiteren sagte der Insolvenzverwalter, dass diese Veranstaltung aus seiner Sicht nicht als „Testballon“ geplant gewesen sei. Auf unsere Frage, ob das im Insolvenzgericht Folgen haben werde, antwortete Dr. Metoja mit einem klaren „Nein“.
Befragt haben wir den Insolvenzverwalter auch, was eigentlich passiert, wenn am 24. März 2020 die Gläubigerversammlung zum Beispiel wegen des Corona Virus erneut nicht stattfinden könne? Nun, dann wird wiederum ein neuer Termin angesetzt werden. Dass eine solche Gläubigerversammlung stattdessen im schriftlichen Verfahren durchgeführt werden könne, hält Dr. Metoja für nicht umsetzbar.
Für ihn wiederum bedeutet die verschobene Gläubigerversammlung nicht, dass er nun nicht arbeitsfähig wäre. „Wir sind“, so Metoja, „voll handlungsfähig und handeln auch jeden Tag im Interesse der Gläubiger.“ Innerhalb der nächsten drei Wochen erwartet er zudem, Einsicht in die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft zu bekommen, um dann wiederum entscheiden zu können, wen er von den Beschuldigten Regress nehmen könnte. Hierzu will er in Abstimmung mit dem Gläubigerausschuss eine Großkanzlei beauftragen.