Start Allgemein Zur Verlegung der PIM Gold-Gläubigerversammlung

Zur Verlegung der PIM Gold-Gläubigerversammlung

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geralt (CC0), Pixabay

(Sie können diesen Beitrag auch hier als Videopodcast abrufen)

Am Freitag, den 28. Februar, sollte in Offenbach die Gläubigerversammlung der insolventen PIM Gold GmbH stattfinden. Rund vierhundert Gläubiger seien dem Insolvenzverwalter Dr. Renald Metoja zufolge in die südhessische Stadt gekommen und hätten damit sozusagen die Versammlung gesprengt. Laut einer Stellungnahme Metojas haben sich nämlich nur 160 Teilnehmer angemeldet gehabt, weshalb man einen Saal für 300 Personen ausgewählt hatte.

Verlegung der Versammlung

Deswegen habe das Amtsgericht Offenbach „mit Rücksicht auf die Rechte der Gläubiger entschieden, die für heute anberaumte Gläubigerversammlung im Insolvenzverfahren PIM Gold zu verlegen. Der neue Termin findet am 24. März in der Stadthalle Langen statt.“

Spekulation über die Verlegung

Angereiste Gläubiger zeigten sich natürlich verärgert über diese Entscheidung, hatten sie doch Zeit und Geld hierin investiert. Auch zeigten sich viele erstaunt darüber, dass noch auf der abgebrochenen Versammlung in Offenbach ein Ersatztermin und -ort präsentiert werden konnte. Schließlich lassen sich derartige Veranstaltungen kaum innerhalb von 30 Minuten organisieren. Deshalb kamen schnell Gerüchte auf, ob man durch diese Aktion nur den „Druck aus dem Kessel nehmen“ wollte, in der Hoffnung, dass dann beim zweiten Treffen wesentlich weniger Gläubiger vor Ort sein werden?

Kann man Metoja einen Vorwurf machen?

Jeder, der schon einmal größere Veranstaltungen organisiert hat, weiß, dass immer eine gewisse Unsicherheit mitschwingt, wie viele Teilnehmer letztlich wirklich kommen. Wenn die Aussage Metojas stimmt, dass mehr als doppelt so viele Gläubiger nach Offenbach kamen, dann ist diese Reaktion der Verschiebung verständlich (Teilnehmer berichteten uns gegenüber sogar von noch höheren Schätzungen!). Schließlich sollten einerseits alle Gläubiger das Recht haben, an der Versammlung teilzunehmen und abzustimmen und andererseits müssen natürlich auch immer gewisse Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden. Dass Herr Metoja für diesen Fall einen Plan B schon in petto hatte, spricht doch eher für, als gegen ihn.

Sicherlich hat er sich damit aber auch bei vielen Gläubigern unbeliebt machen müssen, so dass nun eventuell seine Bestätigung als Insolvenzverwalter auf der zweiten Versammlung gefährdet ist.

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