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Fonds „Invest in the Best“ wird ausgesetzt

OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay

Aussetzung des Anteilscheingeschäftes

Betreffend den „Invest in the Best“, einen von der LLB Invest Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. verwalteten Miteigentumsfonds gemäß § 2 Abs. 1 und 2 InvFG 2011, wird das Anteilscheingeschäft am 27.02.2020 iSd § 56 InvFG 2011 ausgesetzt.

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