Start Verbraucherschutz Anlegerschutz NEXO-GROUP, Berlin, ist nicht nach § 32 KWG zugelassen

NEXO-GROUP, Berlin, ist nicht nach § 32 KWG zugelassen

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Maklay62 (CC0), Pixabay

Nachdem im Dezember die österreichische Finanzmarktaufsicht vor dem Unternehmen gewarnt hat, zog nun auch die deutsche BaFin nach:

Die BaFin weist darauf hin, dass die NEXO-GROUP mit angeblichem Firmensitz in Berlin keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen im Inland hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

Die NEXO-GROUP wirbt auf ihrer Website www.nexo-group.com unter anderem für „accounts“, mit denen Fremdwährungen (sog. FOREX-Trading) und Kryptowährungen gehandelt werden könnten. Das Unternehmen ist unter der auf seiner Homepage angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln.

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